Versicherungerungsfall
Versicherungerungsfall
Es wird oft über Versicherungsprämienhöhe , rote Kennzeichen , mehrere Fahrzeuge o.ä. geschrieben.
Hat jemand denn schon Versicherungsfälle erlebt und abgerechnet - wie verhalten sich denn dann die Versicherer - was sollte man beachten oder (nicht) unterlassen - oder zahlen wir alle nur und die Versicherer winken uns dankend durch ?
Ich habe diesbezüglich überhaupt noch keine Erfahrungen gemacht. Lohnt sich Teilkasko ? Oder macht man das mit der Versicherung sowieso nur, damit man mit aktuellem Nummernschild auf der Straße herumfahren darf ? Wenn es viele Schadenfälle gäbe, gäbe es doch bestimmt auch Gerichtsurteile dazu, die sich speziell auf Leichtmofas beziehen und nicht in den Mofatopf miteingerührt wurden.
Gruß Gottfried
Hat jemand denn schon Versicherungsfälle erlebt und abgerechnet - wie verhalten sich denn dann die Versicherer - was sollte man beachten oder (nicht) unterlassen - oder zahlen wir alle nur und die Versicherer winken uns dankend durch ?
Ich habe diesbezüglich überhaupt noch keine Erfahrungen gemacht. Lohnt sich Teilkasko ? Oder macht man das mit der Versicherung sowieso nur, damit man mit aktuellem Nummernschild auf der Straße herumfahren darf ? Wenn es viele Schadenfälle gäbe, gäbe es doch bestimmt auch Gerichtsurteile dazu, die sich speziell auf Leichtmofas beziehen und nicht in den Mofatopf miteingerührt wurden.
Gruß Gottfried
Re: Versicherungerungsfall
genau.Gottfried hat geschrieben:macht man das mit der Versicherung sowieso nur, damit man mit aktuellem Nummernschild auf der Straße herumfahren darf ?
Re: Versicherungerungsfall
Zitat-> LG Oldenburg v. 08.09.1989: Zum Beweisgrenzwert für absolute Fahruntauglichkeit und zur Entziehung der Fahrerlaubnis beim alkoholisierten Führen eines Leichtmofas
Das Landgericht Oldenburg (Urt. v. 08.09.1989 - Ns 319 Js 4188/89) hat entschieden:
1. Für Leicht-Mofa-Fahrer beginnt wie für Radfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit mit 1,7 Promille.
2. Aus dem Führen eines Leichtmofas in fahruntüchtigem Zustand kann nicht generell auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kfz geschlossen werden; es muß vielmehr auch bei der sogenannten Regelnorm des § 69 Abs. 2 StGB zusätzlich noch Tathergang und insbesondere Täterpersönlichkeit eingehend geprüft werden, ob der Täter nach den Gesamtumständen als ungeeignet zum Führen von Kfz anzusehen ist. <-
........................ Quelle--->http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Alkohol28.htm
Ist ein Urteil keine Versicherungsfall aber immerhin!
MFG Rudi
Die Welt seht am Abgrund.
Ich bin da schon einen Schritt weiter..
Das Landgericht Oldenburg (Urt. v. 08.09.1989 - Ns 319 Js 4188/89) hat entschieden:
1. Für Leicht-Mofa-Fahrer beginnt wie für Radfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit mit 1,7 Promille.
2. Aus dem Führen eines Leichtmofas in fahruntüchtigem Zustand kann nicht generell auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kfz geschlossen werden; es muß vielmehr auch bei der sogenannten Regelnorm des § 69 Abs. 2 StGB zusätzlich noch Tathergang und insbesondere Täterpersönlichkeit eingehend geprüft werden, ob der Täter nach den Gesamtumständen als ungeeignet zum Führen von Kfz anzusehen ist. <-
........................ Quelle--->http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Alkohol28.htm
Ist ein Urteil keine Versicherungsfall aber immerhin!
MFG Rudi
Die Welt seht am Abgrund.
Ich bin da schon einen Schritt weiter..
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. 
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky

Das Gegenteil ist schon schwieriger.

Kurt Tucholsky
Re: Versicherungerungsfall
Hallo zusammen
,
Fakt ist,bei mehr als 1,6 Promille ist der Führerschein weg,ob mit Fahrrad oder Leichtmofa. Alles andere sind Einzelurteile,basierend auf den Forderungen/Massnahmen/Strafen der Führerscheinstellen der einzelnen Ordnungsämter.Es wird leider allzuoft vergessen,dass die Ordnungsämter erstmal die grösste Macht ausüben können.Eine Verwaltungsklage kann sich über Jahre hinweg ziehen,die Richter folgen zu 90 % den Forderungen der Ordnungsämter.
Aber damit ist noch nicht auf die eigentliche Frage von Gottfried eingegangen worden, ich habe diesbezüglich auch keinerlei Erfahrung, was im Schadenfall versicherungstechnisch passiert....
Gruss Claus

Fakt ist,bei mehr als 1,6 Promille ist der Führerschein weg,ob mit Fahrrad oder Leichtmofa. Alles andere sind Einzelurteile,basierend auf den Forderungen/Massnahmen/Strafen der Führerscheinstellen der einzelnen Ordnungsämter.Es wird leider allzuoft vergessen,dass die Ordnungsämter erstmal die grösste Macht ausüben können.Eine Verwaltungsklage kann sich über Jahre hinweg ziehen,die Richter folgen zu 90 % den Forderungen der Ordnungsämter.
Aber damit ist noch nicht auf die eigentliche Frage von Gottfried eingegangen worden, ich habe diesbezüglich auch keinerlei Erfahrung, was im Schadenfall versicherungstechnisch passiert....
Gruss Claus
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist, das wissen nur die Anderen. Genauso verhält es sich wenn Du blöd bist.
Re: Versicherungerungsfall
Tja, mit Erfahrungen mit der Schadensabwicklung bei unterschiedlichen Versicherungen kann ich leider ebenfalls nicht dienen.
Bisher war es bei mir immer so, daß ich die Versicherung nur aufgrund der Höhe der Haftpflichtversicherung ausgewählt habe, wenn man nicht unbedingt ein Kennzeichen bräuchte, würde ich schließlich ganz auf das Kennzeichen pfeifen (habe ich auch einmal mit schlechtem Gewissen für ein Jahr gemacht, kann man in 20 Jahren ja wohl mal einmal vergessen
).
Ich fahre die Saxonette schließlich nicht, um damit Unfälle zu bauen oder sie mir klauen zu lassen.
Auch wenn letztens mal eine Saxonette gestohlen wurde, denke ich mal, daß sie nicht dem üblichen Beuteschema der Fahrraddiebe entspricht: Die stehlen doch nur, weil gerade ein Drahtesel da rum steht und sie gerade irgendwo hin müssen, oder weil es ein teueres Fahrrad mit edlen Komponenten ist. Da eine Saxonette ohne Papiere den meisten wertlos erscheint, kann man sie schließlich auch nur schlecht zu Geld machen.
Ansonsten fahre ich meine 2 Fahr-Saxonetten seit Ewigkeiten mit "Wechsel-Kennzeichen", oder, ganz abgesehen davon daß ich noch nie kontrolliert wurde, hat von euch niemand Probleme, die blasse Fahrgestellnummer an unseren Rahmen zu identifizieren?
Was mich noch interessieren würde:
Was zahlt ihr denn so für das Versicherungs-Kennzeichen? Ich zahle bei der VHV 55,- €
(meine Maico mit 67 PS kostet noch nicht mal 31,-!!!!).
Viele Grüße,
Kalle
Bisher war es bei mir immer so, daß ich die Versicherung nur aufgrund der Höhe der Haftpflichtversicherung ausgewählt habe, wenn man nicht unbedingt ein Kennzeichen bräuchte, würde ich schließlich ganz auf das Kennzeichen pfeifen (habe ich auch einmal mit schlechtem Gewissen für ein Jahr gemacht, kann man in 20 Jahren ja wohl mal einmal vergessen

Ich fahre die Saxonette schließlich nicht, um damit Unfälle zu bauen oder sie mir klauen zu lassen.
Auch wenn letztens mal eine Saxonette gestohlen wurde, denke ich mal, daß sie nicht dem üblichen Beuteschema der Fahrraddiebe entspricht: Die stehlen doch nur, weil gerade ein Drahtesel da rum steht und sie gerade irgendwo hin müssen, oder weil es ein teueres Fahrrad mit edlen Komponenten ist. Da eine Saxonette ohne Papiere den meisten wertlos erscheint, kann man sie schließlich auch nur schlecht zu Geld machen.
Ansonsten fahre ich meine 2 Fahr-Saxonetten seit Ewigkeiten mit "Wechsel-Kennzeichen", oder, ganz abgesehen davon daß ich noch nie kontrolliert wurde, hat von euch niemand Probleme, die blasse Fahrgestellnummer an unseren Rahmen zu identifizieren?
Was mich noch interessieren würde:
Was zahlt ihr denn so für das Versicherungs-Kennzeichen? Ich zahle bei der VHV 55,- €

Viele Grüße,
Kalle
- Dieter-K
- Beiträge: 4823
- Registriert: Freitag 17. Oktober 2008, 22:26
- Wohnort: Gelsenkirchen, Ruhrgebiet
Re: Versicherungerungsfall
Hallo Freunde,
ich frage mich, was bei der Abwicklung eines Schadens mit oder am Leichtmofa anders sein sollte als bei den großen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
1. Haftpflicht
Bau ich einen Unfall (natürlich nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich), dann tritt die Versicherung bei Sach- und Personschäden bei den Geschädigten ein.
Trifft die Klammer zu, dann tritt sie auch ein, holt sich aber das Geld bei mir wieder. Schäden an meinem Fahrzeug muss ich in jedem Fall selber tragen.
2. Teilkasko
Nach Diebstahl des Fahrzeuges ersetzt mir die Versicherung den aktuellen Zeitwert des Rades, wenn es nicht wieder auftaucht.
Beispiel: Saxonette "einfach" Baujahr 1992, geschätzter Zeitwert 250 Euro abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung (z.B. 150 Euro) wurde geklaut. Dann bekomme ich glatte 100 Euro überwiesen - juhu (Ironie).
Bei Diebstahl von Teilen oder Beschädigung von Teilen durch den Dieb zahlt die Versicherung die Instandsetzung des Rades abzüglich der Selbstbeteiligung.
Ihr könnt Euch gut denken, dass meine Saxonetten nur haftpflichtversichert sind. Wenn sie gestohlen werden, habe ich Pech gehabt.
Ob der Versicherer durchwinkt oder nicht, hängt stark vom Versicherer ab. Die freundlichsten, die ich selbst kennenlernen musste, waren die von der Neckura (heute Züricher). Die winkten nur, stuften meine Schwiegermutter bei einem unverschuldeten Unfall sogar im Schadenfreiheitsrabatt zurück und haben ihre Einzugermächtigung für ein Motorrad gleich selbständig auf den gesamten Fuhrpark ausgedehnt. Da sagte ich "UND TSCHÜSS".
Der Gerling-Konzern hat auch freundlich gewinkt. Bei einem Freund von mir und seiner fast neuen 750er Honda. Da haben sie bei der Mehrwertsteuer sehr abgewinkt und nur den Netto-Zeitwert ersetzt, nachdem das Teil gestohlen worden war.
Grüße - Dieter
ich frage mich, was bei der Abwicklung eines Schadens mit oder am Leichtmofa anders sein sollte als bei den großen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
1. Haftpflicht
Bau ich einen Unfall (natürlich nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich), dann tritt die Versicherung bei Sach- und Personschäden bei den Geschädigten ein.
Trifft die Klammer zu, dann tritt sie auch ein, holt sich aber das Geld bei mir wieder. Schäden an meinem Fahrzeug muss ich in jedem Fall selber tragen.
2. Teilkasko
Nach Diebstahl des Fahrzeuges ersetzt mir die Versicherung den aktuellen Zeitwert des Rades, wenn es nicht wieder auftaucht.
Beispiel: Saxonette "einfach" Baujahr 1992, geschätzter Zeitwert 250 Euro abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung (z.B. 150 Euro) wurde geklaut. Dann bekomme ich glatte 100 Euro überwiesen - juhu (Ironie).
Bei Diebstahl von Teilen oder Beschädigung von Teilen durch den Dieb zahlt die Versicherung die Instandsetzung des Rades abzüglich der Selbstbeteiligung.
Ihr könnt Euch gut denken, dass meine Saxonetten nur haftpflichtversichert sind. Wenn sie gestohlen werden, habe ich Pech gehabt.
Ob der Versicherer durchwinkt oder nicht, hängt stark vom Versicherer ab. Die freundlichsten, die ich selbst kennenlernen musste, waren die von der Neckura (heute Züricher). Die winkten nur, stuften meine Schwiegermutter bei einem unverschuldeten Unfall sogar im Schadenfreiheitsrabatt zurück und haben ihre Einzugermächtigung für ein Motorrad gleich selbständig auf den gesamten Fuhrpark ausgedehnt. Da sagte ich "UND TSCHÜSS".
Der Gerling-Konzern hat auch freundlich gewinkt. Bei einem Freund von mir und seiner fast neuen 750er Honda. Da haben sie bei der Mehrwertsteuer sehr abgewinkt und nur den Netto-Zeitwert ersetzt, nachdem das Teil gestohlen worden war.
Grüße - Dieter
Re: Versicherungerungsfall
Verehrte,
ich bin kein Freund von Versicherungen und fahre überwiegend eher altes Eisen.
Da habe ich schon mit den Schutzbriefen Schwierigkeiten, die Versicherer davon abzuhalten, mein Pannenfahrzeug der Verschrottung anheim zu geben.
Was an Werten im Zweifelsfall ersetzt wird ist entweder unter der Selbstbeteiligung oder eben ein Witz, bzw. eine schöne Grundlage für einen Gutachterkrieg.
Ich bin mit meiner Versicherung (meist HUK, beim Metje was Billigeres) sehr zufrieden, weil ich nur Haftpflicht habe, wenig zahle und nicht viel erwarte.
Ich habe nicht einmal eine Hausratversicherung. Rechnet mal durch, was sowas kostet und was Ihr bekämt, wenn die Bude abbrennt oder ein Rudel Einbrecher den Laden verwüstet.
Da ist ein randaliertes Spartamet mit 150 Euro Selbstbeteiligung und 170 Euro Zeitwert noch gut.
just my 2c
gruesse
panfred
ich bin kein Freund von Versicherungen und fahre überwiegend eher altes Eisen.
Da habe ich schon mit den Schutzbriefen Schwierigkeiten, die Versicherer davon abzuhalten, mein Pannenfahrzeug der Verschrottung anheim zu geben.
Was an Werten im Zweifelsfall ersetzt wird ist entweder unter der Selbstbeteiligung oder eben ein Witz, bzw. eine schöne Grundlage für einen Gutachterkrieg.
Ich bin mit meiner Versicherung (meist HUK, beim Metje was Billigeres) sehr zufrieden, weil ich nur Haftpflicht habe, wenig zahle und nicht viel erwarte.
Ich habe nicht einmal eine Hausratversicherung. Rechnet mal durch, was sowas kostet und was Ihr bekämt, wenn die Bude abbrennt oder ein Rudel Einbrecher den Laden verwüstet.
Da ist ein randaliertes Spartamet mit 150 Euro Selbstbeteiligung und 170 Euro Zeitwert noch gut.
just my 2c
gruesse
panfred