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Re: Tandem läuft......
Verfasst: Montag 28. Februar 2011, 17:23
von Sporti
Herzlichen Glückwunsch.
Einen Hinweis noch:
Ich habe irgendwo gelesen, daß Du keine Helmpflichtbefreiung bekommen hast.
Selbst Fahrer von Elektrofahrrädern, die bis 45 km/h fahren dürfen, sind von der Helmflicht befreit.
Die Helmpflichtbefreiung heißt ja eigentlich, daß man keinen Motrradhelm tragen muß, sondern einen Fahrradhelm tragen darf.
Darin liegt der große Vorteil.
Der ist mit ca. 300 g wesentlich leichter und ist auch belüftet.
Man kann Fahrradfahrern eigentlich nicht zumuten, daß sie mit einem schweren Motorradhelm unterwegs sind, die eigentlich für höhere Geschwindigkeiten gebaut sind.
Ich selber fahr enicht ohne Helm.
Sporti
Re: Tandem läuft......
Verfasst: Montag 28. Februar 2011, 18:38
von Rovinj 30
das ich keinen helm tragen muß,das muß aber eingetragen werden
gruß
burghardt
Re: Tandem läuft......
Verfasst: Montag 28. Februar 2011, 23:40
von Dieter-K
Hallo Rovinj30,
erstmal meinen
herzlichsten Glückwunsch!
Du darfst dich fühlen wie ein wahrer Glückspilz.
Das "Fahren mit Helm" ist doch wohl nicht in die Papiere eingetragen, oder?
Ich würde dann das Rad mit gutem Gewissen als Fahrzeug nach der "Leichtmofa-Ausnahmeverordnung" betreiben.
Es fährt nur 20km/h und hat doch auch sonst alle Merkmale eines Leichmofas.
Mit einer Ausnahme: Das Leergewicht beträgt bei dir mehr als 30kg. Die letzten Saxonetten und Hudsons wogen auch über 30kg. Die gelten trotzdem als Leichtmofas.
Sporti hat übrigens Recht: Die 45km/h schnellen S-Pedelecs, die beim TÜV-Rheinland geprüft wurden, haben eine Empfehlung in den Papieren. Der Fahrer sollte zu seiner eigenen Sicherheit mit Schutzhelm fahren. Mehr nicht.

- Dieter
Re: Tandem läuft......
Verfasst: Dienstag 1. März 2011, 03:40
von Dieter-K
Hallo Rovinj30,
aus gegebenem Anlass noch ein Zusatz. Die ABE ist nicht ungültig. Mit ABE hast du und dein Tandem nicht mehr viel zu tun. Die "Allgemeine Betriebserlaubnis" gilt für Hinz und Kunz, aber nicht für dich.
Für dich wurde ein Enzelgutachten erstellt. Das Straßenverkehrsamt muss seinen "Willi" darunter setzen, dann hast du eine "BE". Das hat dir der freundliche Herr vom TÜV-Nord hoffentlich gesagt.
Der kostenpflichtige "Willi" vom Straßenverkehrsamt lautet: "Betriebserlaubnis erteilt", denn der TÜV darf keine Betriebserlaubnis erteilen. Der darf nur ein
Gutachten zum Erlangen der Betriebserlaubnis ausstellen. Wenn du die BE (=Betriebserlaubnis) hast, darfst du dein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzen.
Bange machen gilt also nicht.

- Dieter
Re: Tandem läuft......
Verfasst: Dienstag 1. März 2011, 07:25
von Rovinj 30
hallo dieter
für die zwei worte und drei stempel haben die mir 39,50€ abgenommen.
heute werde ich mich um die helmpflichtbefreiung kümmern
gruß
burghardt
Re: Tandem läuft......
Verfasst: Dienstag 1. März 2011, 17:24
von Rovinj 30
da sie nicht schneller als 20 km/h ist ,kein helm
gruß
burghardt
brauch auch nicht eingetragen werden,regelt die stvo § 21 absatzt 2
Re: Tandem läuft......
Verfasst: Dienstag 1. März 2011, 17:53
von Claus
Rovinj 30 hat geschrieben:da sie nicht schneller als 20 km/h
...wohl aber nicht mehr lange,oder?
Herzlichen Glückwunsch auch von mir
Gruss Claus
P.S.Ob Du uns verraten magst,welcher TÜV das ist?
Re: Tandem läuft......
Verfasst: Dienstag 1. März 2011, 18:44
von Rovinj 30
das war der tüv nord hier in meiner nähe,ich hatte das glück,am richtigen tag und zeit da gewesen zu sein,denn der prüfer der so etwas kann darf und die kenne hat war an dem tag da,und diese woche an einem tag auch,jetzt ist er erst wieder im april da,er ist auch immer nur stundenweise da.
gruß
burghardt