Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
- Dieter-K
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Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
Früher im Volksmund als Verkehrssünderkartei bezeichnet, soll diese Kartei künftig Auskunft über die Eignung von Fahrern zum Führen von Kraftfahrzeugen geben. Das wird hart. Berücksichtigt werden überwiegend sicherheitsrelevante Verstöße. Da wurde also etwas entrümpelt.
Tatsächlich ist der Führerschein eher weg als früher und zwar jetzt bei 8 Punkten. Früher waren es 18 Punkte.
Neu geregelt ist die Verfallszeit alter Punkte. Zu jedem registrierten Delikt kommt eine individuelle Verfallszeit der Punkte. Die meisten fallen nach zwei Jahren aus dem Konto., andere erst nach fünf Jahren. Frisch dazu gekommene Punkte heben die Verjährung alter Punkte ab sofort nicht mehr auf.
8 mal telefoniert während der Fahrt oder bei laufendem Motor => Lappen weg.
8 mal mehr als 25, aber weniger als 40 zu schnell innerhalb geschl. Ortschaften => Lappen weg
4 mal Rotlicht überfahren, wenn länger als 1 Sekunde rot war, => Lappen weg
8 mal als Radfahrer bei rot über die Ampel => Lappen weg
und so weiter
Na gut, Lappen weg, oder auch nicht gut. Saxonette oder Mofa darf man weiter fahren (teilweise nur mit Prüfbescheinigung).
Aber wann bekommt man den Führerschein denn wieder?
Antwort: Gar nicht!
Man kann ihn frühestens 6 Monate nach der Abgabe wieder ...NEU BEANTRAGEN!
Dann muss man als kleine Hürde erst mal zur MPU, dem Idiotentest. Erst, wenn man den bestanden hat, kann man sich bei der Fahrschule seiner Wahl anmelden, um sich frisch und unverbraucht auf die Führerscheinprüfung vorbereiten zu lassen. Mit Fahrstunden und allem Pipapo.
Hart wird das für Quatschweiber, für Penner, für Trinker, aber auch für "Schumis" und "Vettels", aber besonders für Vielfahrer.
Die Quote der Ertappten schätze ich auf 1:200 bei Pennern bis 1:100.000 bei Leuten, die bewusst auf Fallen achten und formale Verstöße kategorisch vermeiden. Tatsächlich habe ich aktuell 0 Punkte. Und das seit 22 Jahren, also klappt meine Vermeidungsstrategie ganz gut.
Ein wenig Glück - oder auch etwas mehr - hat auf Dauer nur der Tüchtige oder der, der sich StVO-gerecht verhält.
Grüße - Dieter
Auszug aus dem neuen Punktesystem: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell ... n-weg.html
Tatsächlich ist der Führerschein eher weg als früher und zwar jetzt bei 8 Punkten. Früher waren es 18 Punkte.
Neu geregelt ist die Verfallszeit alter Punkte. Zu jedem registrierten Delikt kommt eine individuelle Verfallszeit der Punkte. Die meisten fallen nach zwei Jahren aus dem Konto., andere erst nach fünf Jahren. Frisch dazu gekommene Punkte heben die Verjährung alter Punkte ab sofort nicht mehr auf.
8 mal telefoniert während der Fahrt oder bei laufendem Motor => Lappen weg.
8 mal mehr als 25, aber weniger als 40 zu schnell innerhalb geschl. Ortschaften => Lappen weg
4 mal Rotlicht überfahren, wenn länger als 1 Sekunde rot war, => Lappen weg
8 mal als Radfahrer bei rot über die Ampel => Lappen weg
und so weiter
Na gut, Lappen weg, oder auch nicht gut. Saxonette oder Mofa darf man weiter fahren (teilweise nur mit Prüfbescheinigung).
Aber wann bekommt man den Führerschein denn wieder?
Antwort: Gar nicht!
Man kann ihn frühestens 6 Monate nach der Abgabe wieder ...NEU BEANTRAGEN!
Dann muss man als kleine Hürde erst mal zur MPU, dem Idiotentest. Erst, wenn man den bestanden hat, kann man sich bei der Fahrschule seiner Wahl anmelden, um sich frisch und unverbraucht auf die Führerscheinprüfung vorbereiten zu lassen. Mit Fahrstunden und allem Pipapo.
Hart wird das für Quatschweiber, für Penner, für Trinker, aber auch für "Schumis" und "Vettels", aber besonders für Vielfahrer.
Die Quote der Ertappten schätze ich auf 1:200 bei Pennern bis 1:100.000 bei Leuten, die bewusst auf Fallen achten und formale Verstöße kategorisch vermeiden. Tatsächlich habe ich aktuell 0 Punkte. Und das seit 22 Jahren, also klappt meine Vermeidungsstrategie ganz gut.
Ein wenig Glück - oder auch etwas mehr - hat auf Dauer nur der Tüchtige oder der, der sich StVO-gerecht verhält.
Grüße - Dieter
Auszug aus dem neuen Punktesystem: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell ... n-weg.html
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Re: Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
Erst, wenn man den bestanden hat, kann man sich bei der Fahrschule seiner Wahl anmelden, um sich frisch und unverbraucht auf die Führerscheinprüfung vorbereiten zu lassen. Mit Fahrstunden und allem Pipapo.
Hallo Dieter,
das ist nicht nötig.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=80739
- Dieter-K
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Re: Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
Hallo Kunstparker,
wäre nett, wenn du gelegentlich eine Zusammenstellung einstellen würdest, die die Faktenlage so wiedergibt wie sie tatsächlich ist.
Natürlich gibt es in jedem Forum Mitglieder, die über fundiertes Wissen zu bestimmten Schwerpunkten verfügen.
In verkehrsrechtlichen Dingen kenne ich mich viel weniger aus als in der Technik, insbesondere der Saxonette-Technik.
Besonders interessiert mich, nach welchen Regeln man den Führerschein zurück bekommt. Das wurde aus deinem Link nicht klar.
Liebe Grüße - Dieter
wäre nett, wenn du gelegentlich eine Zusammenstellung einstellen würdest, die die Faktenlage so wiedergibt wie sie tatsächlich ist.
Natürlich gibt es in jedem Forum Mitglieder, die über fundiertes Wissen zu bestimmten Schwerpunkten verfügen.
In verkehrsrechtlichen Dingen kenne ich mich viel weniger aus als in der Technik, insbesondere der Saxonette-Technik.
Besonders interessiert mich, nach welchen Regeln man den Führerschein zurück bekommt. Das wurde aus deinem Link nicht klar.
Liebe Grüße - Dieter
Re: Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
Vorab ich habe auch 0 Punkte, fahre aber oft zu schnell, passe zwar auf wie ein Schießhund aber da die Trachtentruppe immer bessere Geräte zur Verfügung hat und immer mehr kontrolliert wird muß man wohl einen Gang zurückschalten um keine Punkte zu bekommen.
Gerade mit meinem recht schnellen Roller fahre ich in Ortschaften zu schnell und 160 auf der Landstraße muß ich wohl auch reduzieren
Führerschein bedeutet Freiheit und die will ich behalten
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Gerade mit meinem recht schnellen Roller fahre ich in Ortschaften zu schnell und 160 auf der Landstraße muß ich wohl auch reduzieren
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herzliche Zweiradgrüße
Urban
alle eingefügten Fotos oder Cliparts sind frei von Rechten Dritter
Saxonetten Forumstreffen Wehlingsheide 2009.und 2010.und Enschede 2011...2012 ,Greven 2013 und 2014 ,2016
Urban
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Saxonetten Forumstreffen Wehlingsheide 2009.und 2010.und Enschede 2011...2012 ,Greven 2013 und 2014 ,2016
Re: Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
...schön,dass das Telefonieren am Steuer mit dem neuen System härter bestraft
wird.
Neulich hatte ich einen Polo in der 70er-Zone vor mir,der mit 40 km/h so dahin-
tuckerte. Als ich ihn endlich überholen konnte,traute ich meinen Augen kaum:
er schrieb eine SMS
Irgendwo hört auch der Spass auf.
Gruss Claus, null points(aber auch nur mit Glück
) 
P.S. Die Praxis wird zeigen ob das neue System wirklich besser ist.Wenn irgendwann
die Supermarktregale leer bleiben,haben wir zuwenig LKW-Fahrer....
wird.
Neulich hatte ich einen Polo in der 70er-Zone vor mir,der mit 40 km/h so dahin-
tuckerte. Als ich ihn endlich überholen konnte,traute ich meinen Augen kaum:
er schrieb eine SMS

Irgendwo hört auch der Spass auf.
Gruss Claus, null points(aber auch nur mit Glück


P.S. Die Praxis wird zeigen ob das neue System wirklich besser ist.Wenn irgendwann
die Supermarktregale leer bleiben,haben wir zuwenig LKW-Fahrer....
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist, das wissen nur die Anderen. Genauso verhält es sich wenn Du blöd bist.
Re: Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
Ja, ich hoffe das sich das neue System auf mich auch nicht auswirkt.
Bisher hab ich auch Null Punkte.....aber meine eins, zwei Liebesbriefe wegen zu schnellem Fahren bekomme ich auch jährlich.
Bisher jedoch immer im Punktefreien Limit.
Manchmal staune ich über meine alte Ford-Transe...
Bisher hab ich auch Null Punkte.....aber meine eins, zwei Liebesbriefe wegen zu schnellem Fahren bekomme ich auch jährlich.
Bisher jedoch immer im Punktefreien Limit.
Manchmal staune ich über meine alte Ford-Transe...
Re: Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
... leider übersieht dieser Artikel, dass das Gericht auch das Führen von Kraft- Fahrzeugen verbieten kann.Dieter-K hat geschrieben: ...
Na gut, Lappen weg, oder auch nicht gut. Saxonette oder Mofa darf man weiter fahren (teilweise nur mit Prüfbescheinigung).
Grüße - Dieterl
Dann ist auch nichts mehr mit Mofas!
Und wenn das Gericht das Führen von Fahrzeugen verbietet ist auch nichts mehr mit Fahrrädern, Rollern et cetera!
Aber das ist nichts Neues!
dom
- Dieter-K
- Beiträge: 4823
- Registriert: Freitag 17. Oktober 2008, 22:26
- Wohnort: Gelsenkirchen, Ruhrgebiet
Re: Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
Hi Dom,
welches Gericht? Ich sehe kein Gericht!
Ich sehe den Entzug des Führerscheins als Verwaltungsakt der zuständigen Behörde, die einen Bescheid ausstellt, der den Empfänger zur Abgabe des Führerscheins mit Fristsetzung auffordert.
Ohne Führerschein ist der Punktesünder Menschen gleich gestellt, die nie ein Führerschein gemacht haben.
Wenn keine Straftaten zu den Punkten führten (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,3 Promille), werden nur die führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge zum Tabu. Von führerscheinfreien Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen geht ihrer Natur nach eine relativ geringe Gefährdung für die übrigen Verkehrsteilnehmer aus. Sonst brauchte man ja für die einen Führerschein. Führerscheinfreie Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge sind regelmäßig - schon dem Sinn des Führerscheinentzugs entsprechend - nicht betroffen.
Grüße - Dieter
welches Gericht? Ich sehe kein Gericht!
Ich sehe den Entzug des Führerscheins als Verwaltungsakt der zuständigen Behörde, die einen Bescheid ausstellt, der den Empfänger zur Abgabe des Führerscheins mit Fristsetzung auffordert.
Ohne Führerschein ist der Punktesünder Menschen gleich gestellt, die nie ein Führerschein gemacht haben.
Wenn keine Straftaten zu den Punkten führten (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,3 Promille), werden nur die führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge zum Tabu. Von führerscheinfreien Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen geht ihrer Natur nach eine relativ geringe Gefährdung für die übrigen Verkehrsteilnehmer aus. Sonst brauchte man ja für die einen Führerschein. Führerscheinfreie Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge sind regelmäßig - schon dem Sinn des Führerscheinentzugs entsprechend - nicht betroffen.
Grüße - Dieter
Re: Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
Hallo Dieter!
Du kannst noch seitenweise irgendwelche "Argumente" oder sogenannte "Beispiele" anführen.
Aber Fakten kannst du nicht überschreiben oder zerschreiben!
Es gibt nun mal Menschen in der Bunten Republik Deutschland, die haben ein Verbot zum führen von Kraftfahrzeugen.
Es gibt sogar Menschen, die haben ein grundsätzliches Fahrzeugverbot. Die Gründe sind vielschichtig. Sie können auch in der Psyche liegen.
Und denke daran, dass es auch jüngere Menschen gibt als dich.
Diese Leute brauchen auch für ein Mofa einen "Führerschein"! (Nur wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, darf ohne fahren)
Diese Problematik darf man nicht einfach ignorieren.
Aber Recht hast du, dass solche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte sehr selten sind und die müssen gerichtlich angeordnet werden. Eine Straßenverkehrsbehörde kann ja z.B. auch keine Haftstrafen anordnen....
Ansonsten ist dein Beitrag doch absolut richtig.
Es ist doch keine Kritik von mir, sondern nur eine Ergänzung.
dom

Du kannst noch seitenweise irgendwelche "Argumente" oder sogenannte "Beispiele" anführen.
Aber Fakten kannst du nicht überschreiben oder zerschreiben!
Es gibt nun mal Menschen in der Bunten Republik Deutschland, die haben ein Verbot zum führen von Kraftfahrzeugen.
Es gibt sogar Menschen, die haben ein grundsätzliches Fahrzeugverbot. Die Gründe sind vielschichtig. Sie können auch in der Psyche liegen.
Und denke daran, dass es auch jüngere Menschen gibt als dich.

Diese Leute brauchen auch für ein Mofa einen "Führerschein"! (Nur wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, darf ohne fahren)
Diese Problematik darf man nicht einfach ignorieren.
Aber Recht hast du, dass solche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte sehr selten sind und die müssen gerichtlich angeordnet werden. Eine Straßenverkehrsbehörde kann ja z.B. auch keine Haftstrafen anordnen....
Ansonsten ist dein Beitrag doch absolut richtig.
Es ist doch keine Kritik von mir, sondern nur eine Ergänzung.
dom
- Dieter-K
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Re: Flensburger Fahreignungsregister seit dem 1.5.14
http://www.juraforum.de/forum/betaeubun ... hren-72523
Ist natürlich nur eine Meinung, die ich aber aus guten Gründen teile.
Dokumentiert sind folgende Extremfälle:
Extremfall 1: Es hat Menschen gegeben, denen die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad untersagt worden ist.
Extremfall 2: Sobald Menschen in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren wiederholt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss geschnappt wurden und denen deshalb der Führerschein auf Dauer entzogen wurde, könnte ihnen das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge dauerhaft untersagt werden. Betonung liegt auf "könnte".
Extremfall 3: Es gibt Menschen in dieser Republik,die um 30 Punkte in Flensburg angehäuft hatten, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen werden konnte.
Ein solcher Ausnahmefahrer soll 27 Punkte angesammelt haben. 23 bis 24 Punkte nach alter Aufschreibung sollen keine Seltenheit sein.
Normalfall mit folgenden Delikten:
Gerast (3 Punkte), Abstand unterschritten (2 Punkte), Überholverbot ignoriert mit Gefährdung (2 Punkte), telefoniert während der Fahrt (1 Punkt). So einem Fahrer wird ab dem 1.5.14 niemals ein Verbot, Mofa zu fahren, auferlegt werden. Das gibt das Verwaltungsrecht nicht her. Im Gegenteil, das schließt solche unverhältnismäßigen Einschnitte aus. Leute mit so einer Historie in Flensburg sind nämlich mit einem Mofa als potentielle Gefährder Anderer völlig entschärft. Damit wäre das Verbot, Mofa zu fahren, unverhältnismäßig und somit rechtswidrig.
Bin gespannt, wie DomZurHeide das beurteilt. Na, Dom, hast du Lust?
- Dieter
Ist natürlich nur eine Meinung, die ich aber aus guten Gründen teile.
Dokumentiert sind folgende Extremfälle:
Extremfall 1: Es hat Menschen gegeben, denen die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad untersagt worden ist.
Extremfall 2: Sobald Menschen in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren wiederholt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss geschnappt wurden und denen deshalb der Führerschein auf Dauer entzogen wurde, könnte ihnen das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge dauerhaft untersagt werden. Betonung liegt auf "könnte".
Extremfall 3: Es gibt Menschen in dieser Republik,die um 30 Punkte in Flensburg angehäuft hatten, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen werden konnte.
Ein solcher Ausnahmefahrer soll 27 Punkte angesammelt haben. 23 bis 24 Punkte nach alter Aufschreibung sollen keine Seltenheit sein.
Normalfall mit folgenden Delikten:
Gerast (3 Punkte), Abstand unterschritten (2 Punkte), Überholverbot ignoriert mit Gefährdung (2 Punkte), telefoniert während der Fahrt (1 Punkt). So einem Fahrer wird ab dem 1.5.14 niemals ein Verbot, Mofa zu fahren, auferlegt werden. Das gibt das Verwaltungsrecht nicht her. Im Gegenteil, das schließt solche unverhältnismäßigen Einschnitte aus. Leute mit so einer Historie in Flensburg sind nämlich mit einem Mofa als potentielle Gefährder Anderer völlig entschärft. Damit wäre das Verbot, Mofa zu fahren, unverhältnismäßig und somit rechtswidrig.
Bin gespannt, wie DomZurHeide das beurteilt. Na, Dom, hast du Lust?
