rechtliches fahrrad fahren ohne versicherung

Saxonette, Spartamet und andere
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Sadim

rechtliches fahrrad fahren ohne versicherung

Beitrag von Sadim »

Kann Jemand sagen wie es Rechtlich geregelt ist wenn mann eine saxonette fährt im muskelbetrieb und sie nicht extra versichert ist unter der annahme das der motor auch nicht einsatzbereit ist? (kein benzin im tank und zundkerze fehlt)
3HHHeinrich

Re: rechtliches fahrrad fahren ohne versicherung

Beitrag von 3HHHeinrich »

Hallo Sadim,

bei einem Leichtmofa handelt es sich um ein Kraftfahrzeug und die unterliegen bei Betrieb auf öffentlichen Strassen der (Versicherungs)Pflichtversicherung.

Nur weil das Mopped grad nicht funktioniert, Zündkerze, Sprit, o.ä. lustige Ideen, ändert daran nichts.

Solltest Du eine Spackonette unbedingt als Fahrrad nutzen wollen, müßtes Du wohl zumindest den Motor abbauen/Hinterrad wechseln, damit der Bezug zum vers.-pflichtigen Kraftfahrzeug so ganz so offensichtlich ist. Da es als Leichtmofa klassifiziert ist, vermute ich dass der Betrieb ohne Motor dennoch nicht von der Versicherungspflicht entbindet und im Gegenteil auch noch das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen würde, was neuen Ärger bedeutet. "Klingt komisch, is aber so..."(frei nach der Maus).

Einfachen und billiger ist es aber warsch. sofort zu einem Fahrrad zu greifen. Kostet auch meistens weniger.

Grüße außem Pott
Heinrich
Claus

Re: rechtliches fahrrad fahren ohne versicherung

Beitrag von Claus »

Hallo zusammen :smile: ,

@Heinrich:rein rechtlich mag das sicher stimmen,nur wenn ich bei meiner Hercules Saxonette das Hinterrad wechsle und alle motorspezifischen Teile abbaue,kommt sowieso niemand mehr auf den Gedanken,daß das mal ein Kraftfahrzeug war,geschweige eine ABE hatte. :wink:

Sowieso niemals-machen-würde-Grüße
Claus
DomZurHeide

Re: rechtliches fahrrad fahren ohne versicherung

Beitrag von DomZurHeide »

Claus! :smile:

Leider hat Heinrich Recht!

Die Saxonette ist immer ein Kraftfahrzeug und ist versicherungspflichtig, wenn du es nicht amtlich umwidmest.
Auch ohne Motor und mit normalem Fahrradhinterrad bleibt es das, was es war.
(Aber da, wo kein Kläger, da kein Richter! Doch was ist, wenn da ein Kläger????)

Auch eine Pistole ohne Munition und Magazin bleibt eine Pistole...

dom
Dieter-K

Re: rechtliches fahrrad fahren ohne versicherung

Beitrag von Dieter-K »

Hallo Dom,

der Vergleich passt.

Dieter
Claus

Re: rechtliches fahrrad fahren ohne versicherung

Beitrag von Claus »

Stimmt,der Vergleich ist super :smile: *THUMBS UP* ,

das Problem bei einer Rennleitung-Fahrradkontrolle mit einer evtl.um(ab)gebauten Saxonette wäre die
Erklärung selbst.Bei uns wissen die Grünen nicht einmal,was eine Saxonette ist :stop: .

"Herr Wachtmeister,ich muss Ihnen erklären dass mein Fahrrad gar kein Fahrrad ist,sondern einmal
ein Kraftfahrzeug mit einer Betriebserlaubnis war".

"Jaja,und ich muss Ihnen erklären dass ich gar kein Polizist bin,sondern einmal James Bond mit der
Lizenz zum Töten war. Pusten Sie mal..........." :mcgreen: :muahaha:

Gruss Claus

Nachtrag:Oder man stelle sich jemanden vor,der sich mit einer Saxonette ohne Motor aber gültigem
Versicherungskennzeichen abstrampelt-der geht bei einer Kontrolle gleich in die Klappse :mcgreen:
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