Saxonette geklaut...!

Saxonette, Spartamet und andere
eneuh

Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von eneuh »

Hallo Peter,

ich muß Sparky recht geben. Es ist Aufgabe der Grünröcke (Blauröcke?) dem Verdacht nachzugehen. Ich denke der Drogenhampel dürfte eh schon Aktenkundig sein und verstehe von daher nicht, warum die Grünröcke nicht sofort mal auf den Busch geklopft haben. Je schneller Du das einstielst umso besser. Ansonsten sehe ich schwarz für Deine Saxo. Vielleicht hast Du noch Glück und die Saxo steht bei dem Ar*** im Keller weil er noch keine Zeit hatte die zu zerlegen. Also, beeil Dich und erstatte Anzeige. :andiearbeit:

Lg
Edgar
Hetter

Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von Hetter »

Hallo Peter
Was dir Edgar rät ist absolut richtig. Wie du schreibst, warst du ja schon bei der Rennleitung und hast den Diebstahl gemeldet, der wir zwar von den Grün- Gekleideten aufgenommen, wird aber weitergegeben an die Kripo. Gehe zur Kripo und äußere deinen Verdacht, die haben Erfahrung mit Verdachtsfällen und können dir dazu Genaueres sagen. Mir hatte man meine Classic auch geklaut, die ich dann nach 6 Wochen wiederbekam. Der ganze Vorgang lief über die Kripo. Lass einfach nichts unversucht.
Gruß
Werner
skymann1

Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von skymann1 »

Hallo,
Danke, dann werde ich es bei der Kripo nochmal versuchen, das Problem ist das der Bursche von dem ich sprach wohl keine Wohnung/Keller hat, der lebt mal hier und mal dort!

Aber ich versuch mal morgen da jemanden zu erreichen, hab heute schon angerufen, aber waren angeblich alle unterwegs?!

Hab noch die Hoffnung das er sie vielleicht erstmal irgendwo versteckt hat und abwartet, meine einzige Chance, wenn sie schon zerlegt ist, wer will dann noch sagen der Motor oder das Rad ist von meiner, wenn der Rahmen im Kanal liegt?

Vielleicht sollte ich wirklich mal eine "kleine Belohnung ausloben" bei den richtigen Leuten....!

Gruß Peter
Claus

Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von Claus »

Hallo Peter :smile: ,

dumme Sache-aber die Idee mit der Belohnung ist gar nicht so verkehrt.Habt Ihr in der Nähe ein paar Stadtstreicher herumsitzen?
Die haben nämlich ihre Ohren überall.
Ich weiss z.Bsp.,dass die Bahnhofspolizei Hannover mit diesen Jungs teilweise zusammenarbeitet.Da hat sich so manches wieder
angefunden.
Viel Glück aber erstmal bei Deiner zuständigen Dienststelle.

Gruss Claus
skymann1

Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von skymann1 »

Hallo,
kleines "Update", der junge Mann den ich als vemeindlichen Dieb im Verdacht hatte war vor 3 Tagen hier, hat mich aber nicht angetroffen sondern nur meinen Sohn und schlug ihm vor "das Fahrrad was mir abhanden gekommen wäre" wieder beizubringen, er hätte es "mitgenomen" weil er ganz dringend Geld brauchte und einen "Abnehmer" dafür hatte (ich will mal nicht hoffen das es jemand ist der hier mitliest, kein Foriker, aber können ja auch Gäste mitlesen und dann wäre er natürlich immer super informiert?).
Auf jeden Fall rief mein Sohn mich da an, ich hab selbst noch mit dem Typen gesprochen, er hat auch mir gegenüber den Diebstahl zugegeben am Telefon, könnte das Teil aber wieder beschaffen, gegen Geld. Ja nun, er hat meinen Sohn dann erzählt ich hätte ihm am Telefon gesagt er solle ihm 30 Euro geben und er stellt das Rad dann wieder da ab wo es gestohlen wurde.

Mein Sohn ihm also 30 Euro gegeben, ist natürlich nichts passiert, schon klar, das war weggeschmissenes Geld, aber mein Sohn dachte er handelt in meinem Auftrag und hat es gut gemeint, vielleicht hätte ich ihm selber das Geld auch gegeben, ich weiß es nicht...

Am nächsten Tag, gestern, bin ich dann nochmal zur Kripo, von der Staatsanwaltschaft war schon ein Schreiben gegekommen, Verfahren eingestellt, weil Dieb nicht zu ermitteln, sind damit recht flott die Jungs, mit dem einstellen, ermittelt hat sicher niemand irgendwas, aber egal.

Bei der Kripo habe ich den Typen dann anhand eines Bildes identifiziert, ich hatte ihn beschrieben und auf einmal wußten sie wen ich meinte, sofort das erste Bild war er. In den letzten 3 Monaten haben sich 12 Anzeigen angesammelt wegen Diebstahldelikten bei denen er der Hauptverdächtige ist.

Ich gefragt was denn nun passiert, "Jaa, wir verfolgen das, hier fällt nichts unter den Tisch, wir werden ihn dazu "vernehmen" wenn wir ihn finden. Ich wieder: Gut, wenn jetzt ein Beamter ihn sieht, wird er ihn dann mitnehmen? "Nein, wir können ihn nur bitten zu einer Vernehmung zu erscheinen." Ich: Und wenn er nicht kommt? Kripo: Jaa, dann kommt er nicht, da können wir nichts machen, die Staatsanwaltschaft will keinen Hafbefehl erlassen. Ich: Häää.... =-O , er hat meinem Sohn gegenüber und mir den Diebstahl zugegeben, das reicht nicht? Kripo: Nein!
Ich: Und wenn er bei mir wieder auftaucht, kann ich ihn dann hierhin bringen? Kripo: Nein, dann bekommen sie eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung! Ich: :mcgreen:

Leute, ich sage Euch, warum verdient ihr Euren Lebensunterhalt mit ehrlicher Arbeit, es geht doch viel einfacher, wenn ihr nicht gerade mit rauchender Pistole über einer Leiche gestellt werdet habt ihr nichts zu befürchten, und selbst dann wird es sicher noch eine Möglichkeit geben das man sich rausreden kann. *THUMBS DOWN*:

Jetzt bin ich echt am grübeln, mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist schwer erschüttert, wende ich mich mal an eine Zeitung, vielleicht interessiert die das ja, oder ergreife ich selber "Maßnahmen" wenn er mal wieder hier auftaucht, wird er bestimmt um noch mehr Geld zu bekommen....?

Das ihr mir nichts raten könnt ist schon klar, Frage ist rein Hypothetisch, aber ich weiß es wirklich nicht was ich machen soll, vom Staat ist keine Hilfe zu erwarten, das steht schon mal fest für mich.

Im Grunde wollte ich Euch nur informieren was weiter passiert ist, ich denke es ist vielleicht interessant zu wissen was einem passieren kann wenn man Opfer eines Diebstahls wird.

Ich hätte es nicht geglaubt wenn man es mir erzählt hätte, aber jedes Wort ist wahr und genauso passiert, ich fasse es einfach nicht, echt nicht!

Gruß Peter
eneuh

Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von eneuh »

Hallo Peter,

das ist ja eine schier unglaubliche Geschichte. Ich bin echt völlig sprachlos... :-X

Sag, weißt Du denn wo dieser junge Mann zu finden ist? Evtl. sollte man dort selbst mal auf den Busch klopfen oder besser kloppen.
Ich denke, wenn Du dort mit zwei bis drei Mitstreitern aufkreuzt, flattert dem Ar*** bestimmt die Hose.
Und wie Du schon sagst, wenn Du nicht mit gezogener Knarre über dem jungen Mann seiner Leiche gestellt wirst?

Wäre besimmt 'nen Versuch wert.

Ansonsten nehme den Ar*** selber vorläufig fest.
Begründung: Auf frischer Tat erwischt beim versuch, Hehlerware zu verkaufen. Das ist genau das, was er macht, wenn er Dir dein eigenes Rad anbietet.
(Richtig wäre: Vorläufiges Festhalten zwecks übergabe an die Rennleitung. Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) )
Natürlich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der angewendeten Mittel. :wink:
Also junger Mann will Dir eine Hauen um sich der Festnahme zu entziehen, dann ziehst Du ihm 'nen Scheitel mit 'nem Eisenrohr.
Er geht mit 'nem Eisenrohr auf Dich los, dann darfst Du den mit entsprechenden gröberen Mitten niederstrecken.

Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie Du so körperlich und mental drauf bist, ist halt nicht jedermanns Sache so eine Nummer durchzuziehen.
Ich habe es schon gemacht und sah hinterher recht rampuniert aus. Gott Sei Dank war das während meiner Zeit bei der Olivgrünen Trachtengruppe. Da war ich noch jung und extrem fit. :mcgreen:

Mein Gegner sah zugegebenermaßen noch eine Nummer übeler aus und hatte irgendwie auch keine Lust mehr abzuhauen. Die Rennleitung hat sich anschließend bei mir bedankt und gut war's.

Lg
Edkage (der mal 'ne gelenke Kelle drauf hatte) :stupid:
eneuh

Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von eneuh »

Nachtrag:

Auszug aus Wiki:

Jedermann-Festnahme

Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen) eine Person festzunehmen. Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort angetroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).

Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.

Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme erwehrt, ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Fesselungen an Armen und Beinen sind ebenfalls statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Rennleitung übergeben werden (z.B. kein Telefon und menschenleeres Gebiet) kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden. Dem Festgenommenen ist der Grund bekanntzugeben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht hinzugezogen werden). Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie es notwendig und erforderlich ist.
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Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von Sporti »

Wenn man Rechtschutzversichert ist: Anwalt nehmen.

Sporti
Webseite: http://fambalser.wix.com/balser
3D-Saxonetten Druckteile: https://www.thingiverse.com/sportidesign/designs
Sporti's Garage Filme:https://www.youtube.com/channel/UCa9fKgCiEQWCgFEA7RKaXxg?view_as=subscriber
Mike

Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von Mike »

eneuh hat geschrieben:Nachtrag:

Auszug aus Wiki:

Jedermann-Festnahme

Schnippi...
Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen.Schnappi ...
Also im Wilden Westen wurde wegen Pferdediebstahl schonmal jemand gehängt ,
oder falls er sich dem erhängt werden sollen entziehen wollte eben auf der Flucht erschossen =-O

Eine Saxonette hat nur 0,7 Pferdestärken :wink: - also bitte verhältnismässig agieren :ironie:

Spass beiseite - Peter meint den Täter zu kennen, zumindest kennt er die Identität der betroffenen Person.
Selbstjustiz unter Berufung auf den §127 /1 dürfte damit nicht gedeckelt sein.

Aber mit dem Früchtchen reden solltest Du - je nach eigener Konstitution auch mit Unterstützung.

Gruß
Mike
eneuh

Re: Saxonette geklaut...!

Beitrag von eneuh »

@Mike:
Wenn der Sack das nächste Mal auftaucht und 30,-- Euro haben möchte? Festnehmen! Das ist Hehlerei, hat nichts mit Selbstjustiz zu tun.

Und von wegen hängen:
Da die Saxo nur 0,7 PS hat, hängen wir ihn eben nur zu 70% :muahaha:
Das dauert dann auch etwas länger... ]:->

Mit dem Früchtchen würde ich schon Radfahren, glaub es mir. ]:->

@Peter:
Wenn Du Hilfe bei der "Zurückführung " Deines Rades brauchst.... 8-)

@Sporti:
Anwalt? Das dauert zu lange... :|

Lg
Edgar
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