Das es einen Unterschied beim Verlust des Führerscheins gibt....einmal das Aussprechen eines Fahrverbotes.....oder ob einfach der Führerschein entzogen wird.....das Fahren mit der Saxonette ist also wohl verboten wenn eindeutig ein Fahrverbot ausgesprochen wird.
komplizierteGrüße
Urban
das war mir unbekannt
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Stephan1960
Re: das war mir unbekannt
Urban hat geschrieben:Das es einen Unterschied beim Verlust des Führerscheins gibt....einmal das Aussprechen eines Fahrverbotes.....oder ob einfach der Führerschein entzogen wird.....das Fahren mit der Saxonette ist also wohl verboten wenn eindeutig ein Fahrverbot ausgesprochen wird.
komplizierteGrüße
Urban
Hallo Urban,
hier bei uns in der Region wurde einem sehr uneinsichtigen Autofahrer sogar das Fahradfahren per Gericht untersagt
Gruß
Stephan