Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Saxonette, Spartamet und andere
yogi

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Beitrag von yogi »

Bernd hat geschrieben:Hallo Yogi / all

.... möchte den eingangsthreat nicht artfremd zuquatschen :stop:
aber eins Yogi bedenke ,

Hallo Bernd,
Gut gemeinte Ratschläge, die ich gerade von dir auch schätze @}->-- aber ich habe einmal Zweiradmechaniker gelernt. :wink:
Das liegt zwar schon 50 Jahre zurück, aber gewisse Kleinigkeiten haben sich nach meinem Eindruck in dem Berufsfeld nicht geändert. :ironie:
Das mit den Abziebildern habe ich allerdings noch nicht mitgekriegt. 8-)
Das mit den 60 € habe ich bei eBay auch gesehen, aber da hatte ich die Nabe schon. :sad:
Den Nabendynymo habe ich übrigens billig abgeschossen, weil das Voderrad einen kapitalen Schaden hatte. Der Dynamo hatte es überlebt. *THUMBS UP*
Jetzt brauche ich eben nur noch eine Felge und Speichen. :|
Wenn ich alles zusammen habe ist das nach meiner Schätzung immer noch billiger wie 60 € *THUMBS UP*
Zuletzt muß ich die Einzelteile nur noch zu einem Vorderrad zusammenbasteln :wink:
Ich denke das bekomme ich mit meinen etwas verstaubten Kenntnissen noch hin :redface:
Das letzte Rad habe ich vor etwa 18 Monaten eingespeicht und zentriert. :wink: Es lief rund.
Ich habe zwar keinen Zentrierständer, aber eine alte Vorderradgabel tut es auch. :stop:

Die nicht ganz ernst gemeinte Antwort bitte nicht krumm nehmen.
In meinem Vorstellungstext vom 19. August hatte ich meine alten Berufskenntnisse erwähnt.

Gruß
Yogi (Jörg)
nicht mehr Mitglied

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Beitrag von nicht mehr Mitglied »

Hi Yogi / all

..... über Laufräder machen wir in einem anderen / neuen Treath weiter :stop:

mfg Bernd
yogi

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Beitrag von yogi »

Bernd hat geschrieben:Hi Yogi / all

..... über Laufräder machen wir in einem anderen / neuen Treath weiter :stop:

mfg Bernd
Einverstanden *THUMBS UP*
Wann und wo :willauch:

Yogi (Jörg)
nicht mehr Mitglied

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Beitrag von nicht mehr Mitglied »

dort geht's weiter >>>>> viewtopic.php?f=2&t=1799#p15843

mfg bernd
Ricky

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Beitrag von Ricky »

Hallo.Hier kann man alles nachlesen. 8-) /www.bumm.de/
Siehe Gesetzeslage.
Ricky
DomZurHeide

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Beitrag von DomZurHeide »

Ricky hat geschrieben:Hallo.Hier kann man alles nachlesen. 8-) /www.bumm.de/
Siehe Gesetzeslage.
Ricky
Hallo Ricky!

Ich habe es einfach mal kopiert und stelle es hier jetzt rein.
...wie ich schon in meinem ersten Beitrag vermutet hatte:


ZIV-Mitteilung

Entgegen anders lautenden Meldungen wird es am 01.01.2010 keine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bezüglich der Benutzung von Fahrrad-Batterie-Beleuchtung geben. Laut StVZO müssen Straßenfahrräder auch weiterhin mit einer dynamogestützten Fahrradbeleuchtung ausgestattet sein.

In einigen Online-Magazinen wurde berichtet, dass ab dem 01.01.2010 eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung nicht nur wie bisher bei Rennrädern unter 11 kg erlaubt sein sollte, sondern auch Straßenfahrräder, wie City- und Trekkingbikes, mit batteriebetriebenen Scheinwerfern und Rückleuchten ausgestattet und benutzt werden dürften. Die Quelle, der ADAC, hatte jedoch nur berichtet, dass derzeit Gespräche im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung geführt werden, die unter Umständen eine Änderung dieser StVZO-Vorschrift zum Ziel haben könnten.

Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) setzt sich dafür ein, dass Straßenfahrräder, die zur Nutzung auf öffentlichen Strassen bestimmt sind, auch weiterhin mit einem Dynamo ausgestattet sein müssen, um eine ständig verfügbare und zuverlässige Energiequelle für die Beleuchtungseinrichtung sicherzustellen. Der ZIV fordert jedoch auch, dass neben Rennrädern bis zu einem Gewicht von 11 kg auch andere Sporträder, wie z. B. Mountainbikes, unter bestimmten Voraussetzungen mit batteriegestützter, zugelassener Beleuchtung gefahren werden dürfen.

Außerdem sollte die Batteriebeleuchtung auch nach vorne zusätzlich zur Dynamo-Ausstattung erlaubt werden.

Im Sinne der Verkehrssicherheit ist die Einhaltung dieser Anforderungen - gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit - von besonderer Bedeutung.

Bad Soden/Ts., den 11. Dezember 2009
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