Hallo DomiDom22!
DomiDom22 hat geschrieben:Hallo zusammen
3.Wo darf ich eigentlich mit meiner Saxonette fahren ? auf jedem radweg ? oder muss ich in bestimmten bereichen denn Motor abstellen ??
mit freundlichem gruss DomiDom
Unser Fahrrad mit Hilfsmotor ist nach dem Fahrzeugpapier (ABE/BE) ein Leichtmofa, also ein Kraftfahrzeug.
Auch im reinen Pedalbetrieb (Motor ist aus!) bleibt es ein Leichtmofa.
Folgende Erleichterungen gibt es in der BRD für Leichtmofas nach AusnahmeVO:
1. Keine Helmpflicht
2. Fahrradbeleuchtungsanlage zugelassen
3. Keine Beleuchtungspflicht am Tag
Der § 2 Abs. 4 StVO (Straßenbenutzung) schreibt für Mofas und damit auch für Leichtmofas folgendes vor:
Motor läuft (auch Leerlauf und Mittreten)
Innerhalb geschlossener Ortschaften : Straßenbenutzung vorgeschrieben !
Außerhalb geschlossener Ortschaften : Straßenbenutzung, aber ausgeschilderte und sonstige rechte Radwege dürfen benutzt werden
Motor ist aus (Reiner Pedalbetrieb)
Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften :
Ausgeschilderte Radwege müssen benutzt werden. Andere rechte Radwege dürfen benutzt werden*
Falls innerhalb der geschlossenen Ortschaft durch das Zusatzschild „Mofa“ der Motorbetrieb auf ausgeschilderte Radwege zugelassen ist, oder immer bei gemeinsame Rad- und Fußwege, muss so gefahren werden, dass Radfahrer/Fußgänger weder gefährdet noch belästigt werden. (Mäßige bzw. Schrittgeschwindigkeit)
* “ Wir dürfen auch rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.“
Der § 41 StVO (Vorschriftzeichen) schreibt im Absatz 2 Nr. 5 (Sonderwege) vor:
a) Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen;
b) wer ein Mofa durch Treten fortbewegt, muss den Radweg benutzen;
c) auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen;
d) wird bei Zeichen 239 (Fußgänger) durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden;
e) wird bei Zeichen 237 (Radfahrer) durch Zusatzschild anderer Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden.
... alles klar?
Wenn du noch dazu fragen hast, dann mal los!
dom