EU-Datenschutzverordnung gilt ab Mai 2018

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HiMo
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EU-Datenschutzverordnung gilt ab Mai 2018

Beitrag von HiMo »

EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein: Sie werden nicht glauben, was die EU geplant hat :/

EU-Datenschutzverordnung gilt ab 25.Mai 2018 .
Veröffentlichung von Fotos – Was ändert sich mit der DSGVO ?


. . . . allen Hobbyfotografen sei gesagt das sich die Abmahnanwälte schon
in den Startlöchern befinden und die Pfoten reiben !


Wieder ein Schildbürgerstreich der EU der ca. 540 Millionen Bürger betrifft =-O =-O

. . . . mir fehlen die Worte ! :'( :'(

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/ >>>>> DSGVO und Fotobusiness – Teil 1

EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein: Sie werden nicht glauben, was die EU geplant hat
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-u ... ie-teil-2/ >>>>>> DSGVO und Fotografie – Teil 2


DSGVO und Fotografie – was gilt ab 25. Mai für Fotografen, Presse, TV und Private?
https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht ... ate-77116/


https://michael-mannheimer.net/2018/05/ ... plant-hat/
mfg Hans Günter
>>> Bleibt alle vorsichtig und Gesund ! <<< :wink:
Ruth
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Re: EU-Datenschutzverordnung gilt ab Mai 2018

Beitrag von Ruth »

Oh je

Da schwirrt einem ja der Kopf,bei soviel Schwachsinn.
Habe mir drei Beiträge durchgelesen.1,2+4

Was ist mit Fandungsfotos. Dürfen die dann noch veröffentlicht werden. Oder müssen die Angeklagten auch erst zustimmen.
Oder ist der Fotografierende Polizist ein festangestellter Fotograf?

=-O
Gruß Ruth
HiMo
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Re: EU-Datenschutzverordnung gilt ab Mai 2018

Beitrag von HiMo »

Ruth hat geschrieben:Oh je

Da schwirrt einem ja der Kopf,bei soviel Schwachsinn.
Habe mir drei Beiträge durchgelesen.1,2+4

Was ist mit Fandungsfotos. Dürfen die dann noch veröffentlicht werden.
Oder müssen die Angeklagten auch erst zustimmen.
Oder ist der Fotografierende Polizist ein festangestellter Fotograf?


=-O
. . . schon gute Recherche und zwischen den Zeilen gelesen Ruth ! *THUMBS UP*
Ja leider kommt es diesmal Knüppeldick und sogenannte " Minderheiten " bekommen über die Verordnung
noch Rückhalt und es wird dann weniger berichtet = TOT GESCHWIEGEN !
Das öffnet doch Tür und Tor für diese " MINDERHEITEN " die nichts rechtes im Schilde führen.
Ja der welcher Bildmaterial von einer Straftat als unbeteiligter gemacht hat bewegt sich auf sehr dünnem Eis.
Augen zu und durch - soll das jetzt Einhalt gewinnen ?

. . . . das kann Heiter werden - :danke: der EU :*) :*) :*)
mfg Hans Günter
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