@Audiclaus,
tröste dich, es ist eigentlich ganz gut zu durchblicken:
Saxonette:
Innerhalb geschlossener Ortschaften => Straße als Regel. Nur bei Zusatzschild unter Radwegzeichen "Mofa frei" auch Radweg zur Auswahl.
außerhalb geschlossener Ortschaften => Radweg oder Straße zur Auswahl.
Radfahrer u. Pedelecfahrer ohne Versicherungskennzeichen:
Radwege ohne "blaues Schild Radweg" => kann man wählen, muss aber nicht.
Radwege mit "blauem Schild Radweg" => müssen gewählt werden, es sei denn sie morden das Rad oder sind unbenutzbar.
Der letzter Punkt ist eigentlich ein Indiz dafür, wieviele Staatsanwälte und Richter selbst Rad fahren. Da ein Hochleistungsfahrrad mal schnell die 5000 Euro-Grenze übersteigt, verstehe ich, dass man damit nicht auf ungeeigneten angeblichen Fahrradwegen sein Material schrotten will.
"Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt."
Das alles gibt dem Autofahrer nicht das Recht, die Jungs als Freiwild zu betrachten. Radfahrer und Fußgänger gehören unter die Erde, damit ich mit meinem Auto ungehindert fahren kann? Is nicht! Lass einen eine Helmkamera/Aktioncam tragen, und du wirst deines Lebens nicht mehr froh. Bei Autofahrern umstritten, bei Radfahrern durchaus erlaubt.
Übrigens beträgt der seitliche
Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern einen Meter. Nicht vom Bordstein
, sondern vom dichtesten Punkt des Radfahrers aus in Richtung rechte Außenkante Auto zu messen.
Dieter - früher selbst Radrennfahrer. Mein Koga-Miyata kostete vor 30 Jahren schon 1900 DM.