Heute im ADAC gelesen

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Dieter-K
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Re: Heute im ADAC gelesen

Beitrag von Dieter-K »

HiMo hat geschrieben: Die , welche sich in einen Glitzeranzug zwängen und dann mit Rennrad in Gruppen tw. mit " 30er Schnitt " auf Radwegen und Fußgängerzonen
und NICHT auf Radwegen sondern auf der Strasse fahren .
Tw. ohne Verstand mit eingebauter Vorfahrt Rasen diese " ZOMBIES " zur Selbstdarstellung durch das Land !!!!!
. . . . wäre mein Meinung
In Fußgängerzonen sind mir die "Glitzeranzüge" noch nicht begegnet. Auf der Straße schon, da man mit einem Rennrad kaum dort fahren kann, was die Stadtplaner so als Radweg bezeichnen.
Die Glitzeranzüge sind übrigens nur dafür da, um den CW-Wert zu senken. Statt mit der Fott vorm Fernseher zu sitzen, bewegen sich die Jungs. Ist gut für die Gesundheit. Mit einem altmodischen, schmalen Auto lassen die sich ganz gut überholen. Lieferwagen und Ähnliche haben da schon eher Probleme, weil die Differenzgeschwindigkeit zu den "Glitzeranzügen" innerorts meist sehr gering ist.

:wink: - Dieter
Kolbenfresser
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Re: Heute im ADAC gelesen

Beitrag von Kolbenfresser »

Mit einem formel 1 darf ich auch nicht auf die Straße, warum also mit einer anderen Rennmaschiene.
Wenn die Räder nicht in der Lage sind, normal im Straßenverkehr bewegt zu werden haben die dort nichts zu suchen.

Gruß
Jörg
knatterton
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Re: Heute im ADAC gelesen

Beitrag von knatterton »

Hier mal ein Link zum Hatespeech: Radfahrer auf der Straße
https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/rad ... gspflicht/

Es gibt in D seit 1998 keine Radwegbenutzungspflicht mehr ,es sei denn die Benutzung ist durch rundes blaues Schild mit weißem Fahrrad angeordnet.
Zu der Änderung hat wohl geführt,dass es zu viele Unfälle an Einmündungen ,Einfahrten,usw gegeben hat und man anderseits auf der Straße gut wahrgenommen wird..

Nebenbei: Im englischsprachigen Raum heißen die Glitzertypen "MAMILs" :middle aged men in lycra

Gruß Christof
Ein Leben ohne Saxonette ist möglich aber sinnlos.
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Claus
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Re: Heute im ADAC gelesen

Beitrag von Claus »

Das ist wieder typisch Deutschland:da werden solange Gesetze geändert oder erlassen,bis aber
auch der Letzte nicht mehr durchsteigt :sad:

Gruss Claus
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist, das wissen nur die Anderen. Genauso verhält es sich wenn Du blöd bist.
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Dieter-K
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Re: Heute im ADAC gelesen

Beitrag von Dieter-K »

@Audiclaus,

tröste dich, es ist eigentlich ganz gut zu durchblicken:

Saxonette:
Innerhalb geschlossener Ortschaften => Straße als Regel. Nur bei Zusatzschild unter Radwegzeichen "Mofa frei" auch Radweg zur Auswahl.
außerhalb geschlossener Ortschaften => Radweg oder Straße zur Auswahl.

Radfahrer u. Pedelecfahrer ohne Versicherungskennzeichen:
Radwege ohne "blaues Schild Radweg" => kann man wählen, muss aber nicht.
Radwege mit "blauem Schild Radweg" => müssen gewählt werden, es sei denn sie morden das Rad oder sind unbenutzbar.

Der letzter Punkt ist eigentlich ein Indiz dafür, wieviele Staatsanwälte und Richter selbst Rad fahren. Da ein Hochleistungsfahrrad mal schnell die 5000 Euro-Grenze übersteigt, verstehe ich, dass man damit nicht auf ungeeigneten angeblichen Fahrradwegen sein Material schrotten will.

"Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt."

Das alles gibt dem Autofahrer nicht das Recht, die Jungs als Freiwild zu betrachten. Radfahrer und Fußgänger gehören unter die Erde, damit ich mit meinem Auto ungehindert fahren kann? Is nicht! Lass einen eine Helmkamera/Aktioncam tragen, und du wirst deines Lebens nicht mehr froh. Bei Autofahrern umstritten, bei Radfahrern durchaus erlaubt.

Übrigens beträgt der seitliche Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern einen Meter. Nicht vom Bordstein :mcgreen: , sondern vom dichtesten Punkt des Radfahrers aus in Richtung rechte Außenkante Auto zu messen.

Dieter - früher selbst Radrennfahrer. Mein Koga-Miyata kostete vor 30 Jahren schon 1900 DM.
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Dieter-K
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Re: Heute im ADAC gelesen

Beitrag von Dieter-K »

Der entsprechende Thread im Grundwissen bedarf einer Überarbeitung.
Das weiße Zusatzschild "Mofa frei" unterm blauen Schild für Radwege ist abgeschafft.
Somit ist die Benutzung von Radwegen innerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr für Saxonetten erlaubt. Ohne mögliche Ausnahmen.

Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen wir meines Erachtens trotzdem benutzen, wenn die Autos uns überholen. Die weichen ja auch auf den Schutzstreifen aus, wenn auf der (künstlich schmaler gemachten) Straße ein breiterer Wagen entgegen kommt.

Jeder Leichtmofafahrer wird in der Praxis ungestraft ohne laufenden Motor Radwege benutzen dürfen.
Theoretisch bleibt die Saxonette zwar ohne laufenden Motor immer noch ein Kraftfahrzeug, aber praktisch wird es als Fahrrad benutzt.

(Spaßige Anmerkung: Ein parkendes Auto, in dem ein Kind sitzt, wird dadurch allerdings rechtlich nicht zum Kinderwagen...)

Grüße - Dieter
didiwagener
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Re: Heute im ADAC gelesen

Beitrag von didiwagener »

Bei dem ganzen Wannama und Hattata um Leichtmofa auf Radweg und so.... :sad: !? Resümieren könnte man da doch glatt : Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu haben wäre nicht schlecht und wenn es dann tatsächlich mal vor Gericht gehen sollte....?! Bei dem ganzen Leichtmofawirrwarr könnte dann auch der Spruch gelten : Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand !
Und bei Lesen der Zeitungsartikel bzgl. manch Urteilsspruch.... :/ :*) !? Ich will ich da ma ganich ers am gesunden Menschenverstand manch Richterlein´s zweifeln *TIRED* .

Gruß Dietmar
der den Motor auf Radweg und bei „Gefahr im Verzug" eben abschaltet
„Es wird geliebt der Verrat,aber nicht der Verräter.“
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