Beleuchtung hinten
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Beleuchtung hinten
Hallo
Da es mir selbst bei China Importierten Discounter Fahrrädern immer wieder aufgefallen ist, das diese 2 Reflektoren nach hinten haben, habe ich mich auf die Suche nach einem Gesetz gemacht und bin auch fündig geworden und habe bemerkt das diese nicht unbedingt im Einklang mit der Leichtmofa Verordnung stehen.
Die Leichtmofa Ausnahme Verordnung von 1993/1998 besagt unter anderem:
Ein Großflächen-Rückstrahler, der mit dem Buchstabe "Z" gekennzeichnet ist.
Dagegen die Fahrrad Ausführung von 2012
mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein
Die Fahrrad Variante bedeutet das fast alle einen zusätzlichen Rückstrahler montieren müssten, oder sich auf die Leichtmofa Verordnung bzw. evtl, Bestandsschutz berufen müssten. Die älteren Saxonetten mit dem Rücklicht am Schutzblech erfüllen diese Vorschrift meistens, anders sieht es da wohl bei vielen Classic oder Luxus Modellen aus.
Um Diskussionen mit der Rennleitung zu vermeiden werde ich wohl die nächsten 5min. Sparen um die Investition eines Rückstrahlers stemmen zu können. Zudem habe ich auch keine Lust auf "Ohh wie schnell ist sowas, dann lassen Sie doch mal sehen"
Jörg
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stvra ... 00993.html
Da es mir selbst bei China Importierten Discounter Fahrrädern immer wieder aufgefallen ist, das diese 2 Reflektoren nach hinten haben, habe ich mich auf die Suche nach einem Gesetz gemacht und bin auch fündig geworden und habe bemerkt das diese nicht unbedingt im Einklang mit der Leichtmofa Verordnung stehen.
Die Leichtmofa Ausnahme Verordnung von 1993/1998 besagt unter anderem:
Ein Großflächen-Rückstrahler, der mit dem Buchstabe "Z" gekennzeichnet ist.
Dagegen die Fahrrad Ausführung von 2012
mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein
Die Fahrrad Variante bedeutet das fast alle einen zusätzlichen Rückstrahler montieren müssten, oder sich auf die Leichtmofa Verordnung bzw. evtl, Bestandsschutz berufen müssten. Die älteren Saxonetten mit dem Rücklicht am Schutzblech erfüllen diese Vorschrift meistens, anders sieht es da wohl bei vielen Classic oder Luxus Modellen aus.
Um Diskussionen mit der Rennleitung zu vermeiden werde ich wohl die nächsten 5min. Sparen um die Investition eines Rückstrahlers stemmen zu können. Zudem habe ich auch keine Lust auf "Ohh wie schnell ist sowas, dann lassen Sie doch mal sehen"
Jörg
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stvra ... 00993.html
- Dieter-K
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Re: Beleuchtung hinten
Gut recherchiert, Kolbenfresser.
Gerade habe ich mir das zitierte Gesetz mehrmals durchgelesen. Für Fahrräder hast du Recht.
Aber die Saxonetten haben der Ausnahmeverordnung nach Fahrrad- und Mofamerkmale. Mofas brauchen aber diesen "Z"-Zusatzrückstrahler nicht.
In dieser Hinsicht ist die Saxonette demnach ganz Mofa. Brauchst also nicht sparen .
Grüße - Dieter
Gerade habe ich mir das zitierte Gesetz mehrmals durchgelesen. Für Fahrräder hast du Recht.
Aber die Saxonetten haben der Ausnahmeverordnung nach Fahrrad- und Mofamerkmale. Mofas brauchen aber diesen "Z"-Zusatzrückstrahler nicht.
In dieser Hinsicht ist die Saxonette demnach ganz Mofa. Brauchst also nicht sparen .
Grüße - Dieter
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Re: Beleuchtung hinten
Saxonetten brauchen wohl einen mit Z gekennzeichneten Rückstrahler hier wird aber nicht differenziert ob der mit dem Rücklicht kombiniert sein darf. Da aber alle Luxus und Classic auch nach 1998 ohne Zusatz Rückstrahler mit Prüfnummer ausgeliefert wurden, gehe ich davon aus das er kombiniert sein darf.
Wie gesagt, ich möchte halt einfach nur eine Diskussion mit der Rennleitung vermeiden.
Auch besagt zB. die Leichtmofa Verordnung das keine Reifen über 47mm Breite verwendet dürfen, Classics und Mountainbikes haben aber schon einen 50mm Reifen eingetragen.
Ich denke das ist alles etwas mit Gummi überzogen, in der Ausnahmegenehmigung für die Ausnahmeverordnung.
Jörg
Offtopic:
In meiner Jugend hatte ich eine Hercules MK4 mit Sprintzylinder und 19mm Vergaser sowie dem obligatorischen M-Lenker von der Kreidler. Beim 1. mal Anhalten habe ich für den M-Lenker bezahlt, beim 2.Anhalten für den 19er Vergaser. Nachdem ich aus dieser Erfahrung dann den M-Lenker abgebaut habe wurde ich bis auf ein defektes Rücklicht nie wieder angehalten. Das Rücklicht war aber umsonst, da die Rennleitung doch gesehen hat, das alles inkl. Amaturenbeleuchtung und Bremslicht funktioniert. Das Rücklicht war auch wirklich gerade erst kaputt gegangen, war damals halt so wenn die Motoren etwas höher drehten.
Wie gesagt, ich möchte halt einfach nur eine Diskussion mit der Rennleitung vermeiden.
Auch besagt zB. die Leichtmofa Verordnung das keine Reifen über 47mm Breite verwendet dürfen, Classics und Mountainbikes haben aber schon einen 50mm Reifen eingetragen.
Ich denke das ist alles etwas mit Gummi überzogen, in der Ausnahmegenehmigung für die Ausnahmeverordnung.
Jörg
Offtopic:
In meiner Jugend hatte ich eine Hercules MK4 mit Sprintzylinder und 19mm Vergaser sowie dem obligatorischen M-Lenker von der Kreidler. Beim 1. mal Anhalten habe ich für den M-Lenker bezahlt, beim 2.Anhalten für den 19er Vergaser. Nachdem ich aus dieser Erfahrung dann den M-Lenker abgebaut habe wurde ich bis auf ein defektes Rücklicht nie wieder angehalten. Das Rücklicht war aber umsonst, da die Rennleitung doch gesehen hat, das alles inkl. Amaturenbeleuchtung und Bremslicht funktioniert. Das Rücklicht war auch wirklich gerade erst kaputt gegangen, war damals halt so wenn die Motoren etwas höher drehten.
- Sporti
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Re: Beleuchtung hinten
Für mich nur ein Beweis der Schwachsinnigkeit einiger Gesetze.
Sporti.
Sporti.
Webseite: http://fambalser.wix.com/balser
3D-Saxonetten Druckteile: https://www.thingiverse.com/sportidesign/designs
Sporti's Garage Filme:https://www.youtube.com/channel/UCa9fKgCiEQWCgFEA7RKaXxg?view_as=subscriber
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- Dieter-K
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Re: Beleuchtung hinten
Wenn sich Lobbyarbeit in Gesetzen und Verordnungen niederschlägt, ist das Ergebnis häufig unverständlicher Krampf, den kein Gesunder mehr nachvollziehen kann. Man muss sich schon einen Knoten ins Hirn machen, um diese Ausnahmeverordnung in allen Punkten zu erfassen.(Von verstehen will ich nicht reden, weil das zweideutig wäre.)
Dieter
Dieter
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Re: Beleuchtung hinten
Hallo
Um die Verwirrung nun noch komplett zu machen nun das hier.
Da wir gerade auf der Arbeit gesucht haben was dnn nun ein Sportrad braucht, habe ich mir beide gesetze nochmals durch gelesen und bin zu einem erschreckenden Ergebnis gekommen.
Die Leichtmofa Verordnung besagt unter anderem:
§ 1 Mofas, die den in der Anlage aufgeführten Merkmalen entsprechen (Leichtmofas), dürfen abweichend von § 50 Abs. 6a und § 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung lichttechnische Einrichtungen haben, wie sie für Fahrräder nach § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschrieben sind. Dies gilt nur, wenn die in der Anlage Nummer 1.7 genannten Auflagen erfüllt sind.
Dqs bedeutet das zum 1. die Auflagen von §67 befolgt werden müssen und da steht eben der zusätzliche Rückstrahler drin. Desweiteren müssen auch noch die Anforderungen der Leichtmofa Verordnung befolgt werden, für uns heißt das eigentlich nur das zusätzlich Standlicht vorgeschrieben ist.
Wie sieht es eigentlich mit dem Standlicht vorne aus? Die verordnung besagt:
Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinen- auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung).
Jörg
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvra ... 00993.html
Um die Verwirrung nun noch komplett zu machen nun das hier.
Da wir gerade auf der Arbeit gesucht haben was dnn nun ein Sportrad braucht, habe ich mir beide gesetze nochmals durch gelesen und bin zu einem erschreckenden Ergebnis gekommen.
Die Leichtmofa Verordnung besagt unter anderem:
§ 1 Mofas, die den in der Anlage aufgeführten Merkmalen entsprechen (Leichtmofas), dürfen abweichend von § 50 Abs. 6a und § 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung lichttechnische Einrichtungen haben, wie sie für Fahrräder nach § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschrieben sind. Dies gilt nur, wenn die in der Anlage Nummer 1.7 genannten Auflagen erfüllt sind.
Dqs bedeutet das zum 1. die Auflagen von §67 befolgt werden müssen und da steht eben der zusätzliche Rückstrahler drin. Desweiteren müssen auch noch die Anforderungen der Leichtmofa Verordnung befolgt werden, für uns heißt das eigentlich nur das zusätzlich Standlicht vorgeschrieben ist.
Wie sieht es eigentlich mit dem Standlicht vorne aus? Die verordnung besagt:
Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinen- auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung).
Jörg
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvra ... 00993.html
- Dieter-K
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Re: Beleuchtung hinten
Dieter-K hat geschrieben:Wenn sich Lobbyarbeit in Gesetzen und Verordnungen niederschlägt, ist das Ergebnis häufig unverständlicher Krampf, den kein Gesunder mehr nachvollziehen kann.
Dieter
Hallo Kolbenfresser,Sporti hat geschrieben:Für mich nur ein Beweis der Schwachsinnigkeit einiger Gesetze.
Sporti.
du hast nichts als Recht! So isses und so steht es tatsächlich geschrieben.
Der Lobbyist, die Fa. Hercules, hat sich und ihrem Rechtsnachfolger doch selbst das Wasser abgegraben mit "Leichtmofas", die über 30kg wogen und von der ersten Sekunde an mehr als 30ccm Hubraum hatten. Pi wurde damals für Zulassungszwecke abgerundet.
Als Hercules von Sachs übernommen worden war, wollte offenbar keiner mehr den Gesetzgeber auf die ach so "umweltfreundlichen" Fahrräder mit Rückenwind aufmerksam machen und eine Anpassung der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung erwirken. Also hat sich der Hersteller wissentlich über die gesetzlichen Beschränkungen hinweggesetzt und an der Verordnung vorbei produziert. Nichts Anderes war das!
Dieter
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Re: Beleuchtung hinten
Das würde dann bedeuten das ein Buckelkolben zum Einhalten der Vorschrift benötigt wird und man macht sich ohne Buckel strafbarDieter-K hat geschrieben:und von der ersten Sekunde an mehr als 30ccm Hubraum hatten. Pi wurde damals für Zulassungszwecke abgerundet.
Jörg
Re: Beleuchtung hinten
Richtig Sporti....es gibt Leute die sich morgens gedanken machen wie sie Ihre Familie satt bekommen, und nicht wievielSporti hat geschrieben:Für mich nur ein Beweis der Schwachsinnigkeit einiger Gesetze.
Sporti.
Gestze man für das Licht am Fahrrad braucht.
- Sporti
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Re: Beleuchtung hinten
Kolbenfresser schrieb:
Der Hubraum berechnet sich aus der Fläche des Kolben-Durchmessers mal die Hublänge der Kolbenbewegung, und nicht aus dem Raum zwischen Kolben und Zündkerze.
Sporti
Irgendwas hast Du verstanden miss:Das würde dann bedeuten das ein Buckelkolben zum Einhalten der Vorschrift benötigt wird und man macht sich ohne Buckel strafbar
Der Hubraum berechnet sich aus der Fläche des Kolben-Durchmessers mal die Hublänge der Kolbenbewegung, und nicht aus dem Raum zwischen Kolben und Zündkerze.
Sporti
Webseite: http://fambalser.wix.com/balser
3D-Saxonetten Druckteile: https://www.thingiverse.com/sportidesign/designs
Sporti's Garage Filme:https://www.youtube.com/channel/UCa9fKgCiEQWCgFEA7RKaXxg?view_as=subscriber
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