Verbandpäckchen.

Tips und Tricks rund ums Fahrrad
winfried

Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von winfried »

Hallo Freunde,

ich habe mich ein wenig ums Motorrrad-Verbandpäckchen gekümmert. :wink:

Meine negative Aussage rührte daher, dass ich mir damals fürs Rad ein Verbandpäckchen (First Aid Kit M)
der Firma Ortlieb (Wasserdicht) mitgenommen hatte. Da ist kaum etwas drin und ich war sehr enttäuscht. *TIRED*

Nun habe ich mir einmal Verb.Päckchen fürs Motorrad der Din Nr. 13167 angeschaut.
Das ist eindeutig besser. Ich würde dazu noch eine spitze Pinzette mit gebogener feiner Spitze mitnehmen
Hiermit können auch Zecken entfernt werden. *JOKINGLY*
Dazu würde ich etwas Jodsalbe zur Desinfektion (Nur für den Eigenbedarf!!!!!!!!!) packen und eine Beatmungsfolie mitnehmen. :*

http://www.lifekey24.de/

z.B. als Schlüsselanhänger immer dabei. 8-)

Man kann's noch weitaus aufwändiger gestalten, aber das braucht dann Platz,
und wo soll dann mein 10 Liter-Fässchen Früh-Kölsch hin? =-O

Gruß Winfried
DomZurHeide

Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von DomZurHeide »

Danke Winfried. *THUMBS UP*

Ich denke, dass deine Anmerkungen wohl überdacht sind.
Würde auch Octenisept (Wund- und Schleimhaut Desinfektion) reichen?
Und warum Jodsalbe? Ist Salbe besser als Spray? Spray hat für mich auch noch den Effekt der Kühlung.
Und warum nur für den Eigenverbrauch?

Und ich habe viel Platz bei meinen Saxonette, denn ich nehme statt 10 Liter Früh nur 5 Liter Reissdoff mit! :smile:

dom
winfried

Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von winfried »

Lieber Chris,

alles, was Du willst und kennst zur Wunddesinfektion. Die Salbe haftet etwas besser auf der Verletzung und am Verband, wie eine Flüssigkeit und wird nicht so schnell vom Blut ausgeschwemmt.
Warum nur zur Eigenversorgung? Du machst Dich strafbar wenn Du jemandem ein Medikament verpasst, (Jodsalbe/Octenisept gehört dazu) und derjenige reagiert mit Schock und verstirbt oder bekommt plötzlich alle Krankheiten dieser Welt. (Egal ob freiverkäuflich oder rezeptpflichtig)
Frage des Richters: Sind Sie Arzt? Nein? Und dann verabreichen Sie Fremden, einfach so, starke Arzneimittel?
Du weist wie das ausgeht! Goldene A......karte. ]:-> 0 Chance
Du bist dann alle Krankheiten schuld, die der Betroffene (Wenn er Deine Heikünste denn überlebt hat) jemals noch kriegen sollte.

warnende Grüße
Winfried
iris.b

Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von iris.b »

mein freund winfried :mcgreen: :mcgreen: :mcgreen: :mcgreen:

darf ich jetzt meinen mann verklagen??? der hat mir das desinfektionsmittel mal auf den finger gesprüht!!!!!!!!!!!!!!

und ist er jetzt schuld das ich 1000 mückenstiche hab???????????????? :stupid: :stupid:

sonnenstiche grüsse aus dem wald iris :mcgreen: :mcgreen: :mcgreen: :mcgreen:
gina

Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von gina »

@ Winfried:
..gut zu Wissen..ich hätte nicht gedacht, dass man sich strafbar macht, wenn man desinfizierende Mittel bei jemand anderem anwendet..Ich hab gelernt, dass ich bei der Fußpflege eine Wunde (sollte es jemals eine geben) sehr wohl auch mit Wunddesinfektion versorgen muß mit dem Hinweis, zum Arzt zu gehen um es zu kontrollieren.. :/
winfried

Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von winfried »

@ Iris,

natürlich ist er schuld, dass Du tausend Mückenstiche hast. :mcgreen:
Chris ist immer alles schuld. Was für eine Frage! ]:->

Aber das wieder eine ganz andere Geschichte. :wink:

Winfried
winfried

Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von winfried »

@ Gina,

Du hast gelernt......

und damit gehört die Desinfizierung zum Handwerk Fußpflege. Ich würde mich aber beim Kunden versichern, dass er mit der Desinfektion einverstanden
ist, und keine Unverträglichkeit auf z.B. Jod zeigt.

Mein Post ist gemeint für Verunfallte, die sich gegen Deine Erste Hilfe nicht wehren können. Du musst und darfst nur im Rahmen der "Ersten Hilfe" tätig werden.
Alles Andere ist Sache der Sanitäter und Notärzte.
Ich habe mir das in meinem Ersthelferlehrgang anhören müssen.

viele Grüße Winfried.
DomZurHeide

Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von DomZurHeide »

@ Winfried!

Das Thema ist zu wichtig, um hier als Unter-Thema zu stehen.

Ich habe einige Dinge zu diesem Thema zu sagen. Eine unterlassene Hilfeleistung ist auch eine Straftat. Und gerade WEIL ich kein Arzt bin, kann man mir medizinische Fehler nicht zum Vorwurf machen.
Und wenn jemand besinnungslos ist, kann ich nicht fragen, ob allergische Reaktionen zu erwarten sind; Auch kein Arzt.

...und gebe bitte der Iris nicht auch noch Tipps... :wink:

dom
winfried

Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von winfried »

Hi Dom,

sollen wir einen neuen Thread eröffnen?

Nochmal zum Verbandpäckchen/Autoapotheke/Notfallkoffer/Motorradapotheke/Betriebsapotheke usw.

Diese sind gedacht, dem Ersthelfer bei einem Unfall etwas an die Hand zu geben, damit die Ersthilfe gelingt.
Es geht dabei nicht um Eigenbehandlung in Selbstverantwortung.
Hier wird davon ausgegangen, dass jemand Anderem geholfen werden soll.

Medikamente sind für den Ersthelfer bei der Ersthilfe nicht erlaubt
. Man macht sich strafbar.
Natürlich ist unterlassene Hilfeleistung auch strafbar.

Man kann natürlich Fälle konstruieren, die grenzwertig sind. Macht man sich strafbar, wenn ein Asthmatiker bewusstlos nach Luft ringt
und sein Asthmaspray aus seiner Tasche gefallen ist und neben ihm liegt? Darf man diesen Spray benutzen, um ihm zu helfen?
Ist medizinischer Sauerstoff ein Medikament?

Wenn Du, lieber Dom, das einmal in juristisch "wasserdichter" Fassung vortragen könntest, würde ich Dir versprechen, Iris keine Tips mehr zu geben.
Das ist mir die Sache schon wert. 8-)

verschwörerische Grüße Winfried
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Re: Verbandpäckchen.

Beitrag von Sporti »

Soviel ich weiß, darf man das Asthmaspray demjenigen nur in die Hand legen, Sprayen muß er selber. Wenn er das nicht mehr kann, hat er halt Pech gehabt.
Es sei denn, man ist direkt verwand: Eltern, Mann, Frau, Kinder. Da darf man es.
Sonst dürfen es nur Krankenschwestern oder Ärzte verabreichen.
Auch in Kindergärten dürfen die Erzieher einem KInd kein Dorn aus dem Finger ziehen. Da muß erst ein Elternteil kommen, der darf ziehen oder das Kind ins Krankenghaus bringen.
Erzähl das mal einem weinendem Kind. welches bis zum Abend warten muß, bis das Elternteil erreichbar ist.

Wieder eins von den tollen deutschen Gesetzen. *THUMBS DOWN*:

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