Kleine Bußgeld-Kunde 2013
Verfasst: Samstag 4. Mai 2013, 09:32
Hallo Forum!
Ab den 01.04.2013 gelten neue Bußgelder für Fahrrad- und Autofahrer!
Ich habe einmal die für Radfahrer relevanten Bußgelder herausgesucht.
Allgemeines
- Radfahrer dürfen die linke Straßenseite nur benutzen, wenn es durch Schilder erlaubt ist. (Motor natürlich aus!)
- Das neue Verkehrsschild "Durchlässige Sackgasse" soll Fahrradfahrer auf "Schleichwege" und Abkürzungen hinweisen. (Schild: Unten links)
- Auf Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer grundsätzlich eine Höchtgeschwindigkeit von 30 km/h. (Schild: Unten rechts)
- Auch Radfahrer können nun Punkte in Flensburg bekommen.
- Inline-Skater gelten jetzt als Fußgänger und damit sind Radwege für sie verboten! Ausnahme: siehe Schild unten Mitte!
- Bei kombinierten Rad- und Fußwegen: Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren. Der Fußgängerverkehr hat Vorrang!
Hier die wichtigsten Änderungen für Autofahrer:
=> Parken auf Radwege bis 30 €
=> Radfahrer behindern bis 30 €
=> Beim Ein- oder Aussteigen nicht auf andere Verkehrsteilnehmer achten (und sie dadurch gefährden/behindern) 20 €
Die wichtigsten Änderungen für Radfahrer
=> Nichtbenutzung des Radweges 20 €
=> Radweg in falscher Richtung befahren 20 €
=> Einbahnstraße in falscher Richtung befahren 35 €
=> Fahren in der Fußgängerzone 15 bis 30 €
=> Fahren ohne Licht 20 €
=> Bei Rot über die Ampel 45 €
=> Handynutzung beim Fahren 25 € (soll auf für Navi und GPS gelten)
=> Überquerung eines Bahnüberganges bei geschlossener Schranke 350 € + Punkte in Flensburg (auch für Radfahrer!)
Auch das Punktesystem soll sich ändern: *
• Die Tilgungshemmung entfällt, d.h. jeder Eintrag verjährt für sich, ohne von einem Neuen verlängert zu werden.
• Punkte gibt es ausschließlich für Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden.
• Nur noch 3 Punktekategorien (statt 7).
• Klare Einstufung: Vormerkung (bis zu 3 Punkte), Ermahnung (4-5 Punkte), Verwarnung (6-7 Punkte), Entziehung (ab 8 Punkten).
• Anordnung eines neuen Fahreignungsseminars ab der Stufe „Verwarnung“.
• Kein Punkteabbau durch Absitzen von Aufbauseminaren mehr möglich.
• Punkteeintrag erst ab 60 € (statt 40 €), aber auch höhere Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße [z.B. Fahren ohne Winterreifen (nicht für Fahrräder!)].
dom
* = um Missverständnisse auszuräumen habe ich die Überschrift geändert!
Ab den 01.04.2013 gelten neue Bußgelder für Fahrrad- und Autofahrer!
Ich habe einmal die für Radfahrer relevanten Bußgelder herausgesucht.
Allgemeines
- Radfahrer dürfen die linke Straßenseite nur benutzen, wenn es durch Schilder erlaubt ist. (Motor natürlich aus!)
- Das neue Verkehrsschild "Durchlässige Sackgasse" soll Fahrradfahrer auf "Schleichwege" und Abkürzungen hinweisen. (Schild: Unten links)
- Auf Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer grundsätzlich eine Höchtgeschwindigkeit von 30 km/h. (Schild: Unten rechts)
- Auch Radfahrer können nun Punkte in Flensburg bekommen.
- Inline-Skater gelten jetzt als Fußgänger und damit sind Radwege für sie verboten! Ausnahme: siehe Schild unten Mitte!
- Bei kombinierten Rad- und Fußwegen: Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren. Der Fußgängerverkehr hat Vorrang!
Hier die wichtigsten Änderungen für Autofahrer:
=> Parken auf Radwege bis 30 €
=> Radfahrer behindern bis 30 €
=> Beim Ein- oder Aussteigen nicht auf andere Verkehrsteilnehmer achten (und sie dadurch gefährden/behindern) 20 €
Die wichtigsten Änderungen für Radfahrer
=> Nichtbenutzung des Radweges 20 €
=> Radweg in falscher Richtung befahren 20 €
=> Einbahnstraße in falscher Richtung befahren 35 €
=> Fahren in der Fußgängerzone 15 bis 30 €
=> Fahren ohne Licht 20 €
=> Bei Rot über die Ampel 45 €
=> Handynutzung beim Fahren 25 € (soll auf für Navi und GPS gelten)
=> Überquerung eines Bahnüberganges bei geschlossener Schranke 350 € + Punkte in Flensburg (auch für Radfahrer!)
Auch das Punktesystem soll sich ändern: *
• Die Tilgungshemmung entfällt, d.h. jeder Eintrag verjährt für sich, ohne von einem Neuen verlängert zu werden.
• Punkte gibt es ausschließlich für Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden.
• Nur noch 3 Punktekategorien (statt 7).
• Klare Einstufung: Vormerkung (bis zu 3 Punkte), Ermahnung (4-5 Punkte), Verwarnung (6-7 Punkte), Entziehung (ab 8 Punkten).
• Anordnung eines neuen Fahreignungsseminars ab der Stufe „Verwarnung“.
• Kein Punkteabbau durch Absitzen von Aufbauseminaren mehr möglich.
• Punkteeintrag erst ab 60 € (statt 40 €), aber auch höhere Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße [z.B. Fahren ohne Winterreifen (nicht für Fahrräder!)].
dom
* = um Missverständnisse auszuräumen habe ich die Überschrift geändert!