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EIne Wissensfrage

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 19:21
von Kicki
Hallo Leute,
hier mal eine "schöne" Frage:
Angenommen, ihr habt ein Pedelec, dass einen fest verbauten Akku hat. Und mit diesem Pedelec habt ihr nun unterwegs einen Schaden, der sich nicht ohne weiteres vor Ort reparieren lässt und ihr auch nicht weiterfahren könnt (z.B. kaputtes Hinterrad, Rahmenbruch...)

Wie müsst ihr nun das Pedelec (nach hause oder zur Werkstatt) transportieren? (natürlich mit Begründung)

Gruß
Sporti

PS: Die Antwort gibt's morgen :).

Re: EIne Wissensfrage

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 20:33
von fehntjer
Moiin,
ich würde den nächsten Schrottkerl anrufen der es abholt........ Rahmenbruch das wäre ja schon 99% tot
Gruß
fehntjer

Re: EIne Wissensfrage

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 00:02
von Dieter-K
Ein stark beschädigtes Pedelec könnte eine mechanische Beschädigung des Akkus aufweisen.
Der Akku könnte sich selbst entzünden und abbrennen.
Also besser so ein Pedelec nicht im Kofferraum eines PKW transportieren - Feuergefahr!

Dieter

Re: EIne Wissensfrage

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 00:34
von HiMo
Hallo ,

Habe ADAC - PLUS Karte :smile: :wink:

. . . was anderes fällt mir nicht ein , weil ich ja auch nicht laufen will :stop:
-
pluskarte.jpg
pluskarte.jpg (28.43 KiB) 5498 mal betrachtet
oder
Gefahr Guttransport beauftragen ?

>>>>> https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/s ... achen.html

Re: EIne Wissensfrage

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 16:35
von Sporti
ich würde den nächsten Schrottkerl anrufen der es abholt........ Rahmenbruch das wäre ja schon 99% tot
Tja, diese Lösung des Problems geht in DE natürlich gar nicht, s gab ja auch den Fall: kaputtes Hinterrad.
Außerdem würde der Schrottkerl ein Pedelec mit eingebauten Accus nicht annehmen

Dieter war qam nächsten dran.

Die Antwort auf die Frage
Wie müsst ihr nun das Pedelec (nach hause oder zur Werkstatt) transportieren? (natürlich mit Begründung)
lautet: gar nicht! Es gibt keine Möglichkeit, o.g. Pedelec gesetzeskonform zu transportieren :eek:

Begründung:
Hier gilt die Gefahrgutverordnung und lt. dieser ist der Akku ein Gefahrgut und, da er fest verbaut ist, gilt das Pedelec selbst als Verpackung (darauf muss man erst mal kommen!) tja, und ein Gefahrgut darf nicht mit defekter Verpackung transportiert werden.(y)

Dann mal schöne Grüße aus dem Gesetzesdschungel

Es geht ja darum wie absurd manche Gesetze sind, bzw. bestimmte Konstellationen dazu führen können.

Lest mal hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/3/Versan ... hnung.html

Da haben sich bestimmt einige hier Strafbar gemacht, oder ?
Und hier,van da habe ich die Wissens-Frage geklaut. :wink:
Lesenswert.
http://www.pedelecforum.de/forum/index. ... eln.46413/
Sporti.