die Saxo und die Rennleitung

Saxonette, Spartamet und andere
Antworten
doran

die Saxo und die Rennleitung

Beitrag von doran »

Aus Sicht der Rennleitung ist die Saxonette ein exotisches Fahrzeug mit vorwiegend "älteren Herrschaften" als Fahrer, von denen aus Polizeisicht wenig Unheil zu erwarten ist. Da die Saxo im Verhältnis zu Fahrrädern, Rollern u Motorrädern selten auftaucht, hat sie mehr Besonderheitswert als daß es sich lohnt " mal nachzuschauen" ob alles" rechtens" ist. Dazu kommt die begründete Vermutung daß der Durchschnitts - Streifenbeamte die Rechtslage der Saxo nur "diffus" kennt. Die Gefahr sich vor den Kollegen, u dem Bürger mit mangelndem Wissen zu blamieren (bei der Überprüfung) läßt es ihm ratsam erscheinen diese "komischen-Mofas" ihres Weges ziehen zu lassen. Fragt man im Bekanntenkreis als auch in den Zweiradgeschäften ( "die Fachverkäufer" ) nach rechtlichen Einzelheiten, so kommt in den wenigsten Fällen die ehrliche Antwort: das weiß ich nicht - nein, es wird "drauflos-geschwafelt" . Dies als Hintergrund veranlasst mich die Rechtslage der Saxo in allgemeinverständlichem Deutsch (wie ich hoffe) zu schreiben. Als Nichtjurist mache ich von dem Recht Gebrauch kleine Fehler zu begehen. ( Besser kleine Fehler als verschwommenes Halb oder Nichtwissen ) Aus Sicht des Gesetzgebers ist die Saxo in erster Näherung ein Motorfahrzeug. Da das Gebot der Verhältnismäßigkeit gilt , verzichtet der Gesetzgeber im
Folgenden auf einzelne Forderungen die an "Krafträder" zu stellen sind. Gründe für die Verhältnismäßigkeit sind unter Anderem :

1. geringe Geschwindigkeit, geringesGewicht, daraus resultierend - geringes Gefährdungspotential gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
2 .gruppenspezifisch wenig Unfälle - günstiger Schadensverlauf ( gesittete Rentner mit überlegtem Fahrverhalten ) - ordnungspolitisch unauffällig
3. geringe Umweltbelastung durch Lärm u Emissionen .
4. geringe Anzahl im täglichen Verkehr ( fahren oft auf Wegen abseits der Straßen - für die Rennleitung im Streifenwagen nicht sichtbar )
So verzichtet der Gesetzgeber teils auf Forderungen die an ein "normales Kraftrad" zu stellen wären. Er tut dies mittels Ausnahmeverordnung in Anlehnung an bestehende Gesetze. Dabei soll es heute um technische Kriterien gehen. Fährt ein Zweirad mit Motor aus eigener Kraft, so ist es in der "rangtiefsten Form" ein Leichtmofa. Ob Benzin oder Elektroantrieb spielt für die rechtliche Einordnung keine Rolle. Desweiteren gibt es folgende Kriterien als "Undfunktion" . Soweit bekannt, führe ich diese auf. Der Gesetzgeber nennt dies " Fahrradmerkmale" ... als da sind:

1. Leergewicht: 30 kg max.
2. Felgendurchmesser: 559 mm mind. ( 26 Zoll) 640 mm max. ( 28 Zoll)
3. Reifenbreite: 47 mm max. ( 1,75 Zoll)
4. Tretkurbellänge: 169 mm mind.
5. Fahrweg / Kurbelumdrehung: 4,4 meter mind.
6. Abstand Tretlagermitte / Oberkante Sitzrohrmuffe: 530 mm mind.
7. Beleuchtung: fest angetriebene Lichtmaschine mit Umschaltung auf Batteriebetrieb ( Standbeleuchtung) Rückstrahler u Scheinwerfer je mit Prüfzeichen.
Abweichend zulässig - normale Fahrradbeleuchtung mit 3 W.- Dynamo, wenn das Leichtmofa als Rad benutzt werden kann, mit folgenden Merkmalen:
Pedalantrieb u jedermann eine ebene Strecke von 10 km (mind.) in 30 min. (max.) bei einem Leistungsaufwand von 80 - 100 Watt (max.) fahren kann. .
8. Hubraum: 30 ccm max.
9. Leistung: 500 Watt max.
10. Höchstgeschwingigkeit: 20 kmh (max.) bauartbedingt - ("Zündabschaltung oberhalb 20 kmh")
11. Bremsen: nach § 41 StVZO ( fahrradkonform ) oder besser
12. Getriebe: keine Umschaltmöglichkeit zwischen Kurbelwelle u Antriebsrad.
13 .Leistungscharakteristik: so ausgelegt daß oberhalb von 24 kmh keine Leistung zusätzlich abgegeben werden kann. ( "erhöhter Tuningschutz" )
14. Geräuschpegel: in 7,5 m Entfernung 65 db max. bei Vobeifahrt

Wer weiß das und behält alles im Kopf ? - jeder Polizist - jeder Zweiradhändler - jeder Fahrer ?

Quelle: Justizministerium - Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26. März 1993 ( BGBI.IS. 2214 ) letzte Änderung v. 18.08.1998 Artikel 7 §, 1

Merke: Nur wenn alle" Undbedingungen" (1 - 14) erfüllt sind, wird der Rechtsstatus " Leichtmofa" gewährt. Dieser Status setzt das Fahrzeug verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleich. Daraus folgt: das Rad ist verkehrsrechtlich wie ein Fahrrad zu behandeln. Im Umkehrschluß: wird ein "Fahrradmerkmal" nicht erfüllt, so ist es kein Leichtmofa u rechtlich nicht als Fahrrad zu behandeln, es wird zum Mofa mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen ( Helmpflicht) Änderung der Wegebenutzungsrechte / Pflichten , braucht im Dauerzustand eine neue Betriebserlaubnis bei Serienfahrzeugen oder Einzelabnahme. ( solange ein betriebsbereiter Motor vorhanden ist)
Daraus läßt sich ableiten daß ein Leichtmofa fahren darf wo auch Fahrräder fahren dürfen. ( Gleichstellung ) Dieses Privileg stößt dort an Grenzen wo andere Verkehrsteil
nehmer außergewöhnlich beinträchtigt werden. (konkurierende Rechte) Beispiel: auf Gehwegen wo Fahrräder geduldet werden ( Doppelschild Fußgänger/ Fahrräder) darf auch die Saxo fahren - aber ohne Motor. ( Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer )
Auf Radwegen mit Motor - auch wenn dort ein paar Fußgänger unterwegs sind. Auf Wegen in der Natur entlang von Flüssen / Kanälen, für Räder zugelassene
Waldwege ist Fingerspitzengefühl angesagt. Wenn viele Leute unterwegs sind ( Sonntagnachmittag) Motor aus - wenn kaum jemand unterwegs ist ( in der Woche) oder
abgelegene Strecken gefahren werden, ruhig Motor an. Immer behalten, solange der Status Leichtmofa erfüllt bleibt, darf man mit den Fahrrädern gemeinsam fahren. Nur wo Fußgänger über das "Normale im Verkehrsablauf " beinträchtigt würden - Motor aus.
Hält man sich daran, braucht man keinen Polizisten zu fürchten. Wer dies gelesen u eingeprägt hat, kann davon ausgehen, einen Wissensvorsprung gegenüber dem Duchschnitts-Streifenbeamten zu haben . Abweichend von den Fahrradrechten / Pflichten besteht der Gesetzgeber auf eine Haftpflichtversicherung - da wird das Leichtmofa rechtlich wie ein Mofa behandelt.
Mit der Saxo wären wir nun im Wesentlichen fertig - mit den " E-Bikes" nicht, da wären noch ein paar Ungereimtheiten einzuordnen.
Fährt das Elektrorad ohne eigenes Treten so ist es ein Leichtmofa, wenn alle oben genannten Kriterien (Fahrradmerkmale) erfüllt sind. ( auch Haftplichtzwang greift ) Läuft es bauartbedingt mehr als 20 kmh , wird es zum Mofa mit Helmzwang - teilweise Änderung der Wegerechte - Änderung der Beleuchtungsanforderung ... läuft es bauartbedingt schneller 25kmh wird es zum Moped ( Mopedführerschein ) Änderung der Wegerechte / Pflichten. nur noch Straßenbenutzung - Hupe - keine Klingel ... stärkere Bremsen. Alle motorgetriebenen Fahrzeuge benötigen eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelabnahme - TÜV - DEKRA - Sachverständige - usw. Wer sein Rad nachrüstet mit einem Motor darf nicht mehr auf öffentliche Wege - ohne Betriebserlaubnis nur auf Privatgelände mit Einverständnis des Eigentümers. Das wird manchen Mountainbiker mit nachgerüstetem Elektroantrieb wundern u ärgern - nutzt aber nichts, Gesetz ist Gesetz.
Kann die Motorkraft ausschließlich nur über einen Tretsensor aktiviert werden, mutiert das Leichtmofa (Fahrrad mit E.Motor) zum Pedelec, dann werden neue Spieregeln wirksam: 250 W - Höchstleistung - Kraftabregelung ab 20kmh nach Null bei 25 kmh - kein Haftpflichtzwang - keine Helmpflicht - keine allgemeine Betriebserlaubnis Radwegebenutzung ohne Einschränkung - keine Leergewichtsbeschränkung - keine Beschränkung Reifengröße - Tretkurbellänge - Felgengröße - Rahmengröße - (gleiche Anforderungen wie an Fahrräder ) In rechtliche Grauzonen gerät man , wenn man die erforderliche Kraft um den Motor zu aktivieren gegen Null tendieren läßt , (Unterstützung erfolgt - bei "treten ohne Kraft"). Soweit bekannt, ist kein Mindestwert definiert - bei Serienrädern liegt man immer innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Baut man parallel zum Tretkraftsensor einen "Gasdrehgriff" ( Potentiometer ) ein, welcher den Motor prozentual parallel mitaktiviert ist man wieder im rechtlichen "Graubereich". Mehr will ich nicht ausweiten, nur aufzeigen daß es bei den "Elektroschraubern " auch "Tuningpotential" u "verlockende Grauzonen" gibt. Sicherlich wird in Zukunft der Gesetzgeber nach u nach engere Rahmen ziehen u wir trauern den "alten Zeiten" nach wo das Eine u das Andere noch "ging", dann aber verboten wurde !

Für den Fall daß ich Fehler begangen oder etwas ausgelassen habe, vertraue ich auf das Wissen im Forum , diese zu berichtigen oder zu ergänzen !
mit Saxo-Gruß ... Doran
Sparky

Re: die Saxonette und die Rennleitung

Beitrag von Sparky »

Hallo Doran,

schöne Zusammenfassung.
Mir ist die Rennleitung mal im Auto gefolgt, vermutlich um die Geschwindigkeit nachzumessen. Ich bin dann radelnderweise sehr schnell geworden (Motor war hörbar aus), sicher über 30km/h (hab' leider keinen Tacho). Das Ganze fand ohne Helm statt auf einem Fahrzeug mit Mopedkennzeichen. Angehalten haben Sie mich dann zwar nicht - aber sie hatten doch einen irgendwie "fragenden" Gesichtsausdruck, als sie vorbeifuhren.
Etwa so, als hätten sie etwas gesehen, das ihnen nicht ganz geheuer war. :?
Habe freundlich zurückgelächelt... :-)
Grüße - Sparky
doran

Re: die Saxonette und die Rennleitung

Beitrag von doran »

Hallo Sparky,
so wie ich das verstanden habe bestätigt dein Erlebnis - meine Vermutung daß sie sich nicht
sicher waren, sonst hätten sie dich "gepackt" - das Risiko sich zu blamieren wegen mangelndem
Wissen wollten sie nicht eingehen. Betrachtet man sich diese umfangreichen Regeln ,fragt man
sich wen wählen wir denn da ? das man dem Bürger mit solchen übertriebenen Regeln kommt.
Die Rennleitung hat da auch keine Chance - andere Gesetzte sind ja genauso "überreguliert", sie blicken auch nicht mehr durch - müssen aber "so tun als ob" .Die Rechtssicherheit bleibt auf der Strecke ,
es verschwimmt alles in einem diffusen Überfluß an Regeln.
Ich vermute daß es einigen Anderen ähnlich ergangen ist ,auch wenn sie Scheu haben mal darüber zu berichten. Gruß Doran
Benutzeravatar
Dieter-K
Beiträge: 4819
Registriert: Freitag 17. Oktober 2008, 22:26
Wohnort: Gelsenkirchen, Ruhrgebiet

Re: die Saxonette und die Rennleitung

Beitrag von Dieter-K »

Hallo Doran,

erst war das Leichtmofa, dann die Leichmofa-Ausnahmeverordnung.
Die wurde dem Sachs-Radnabenmotor und den Herculesrädern auf den Leib geschneidert. Kommt mir vor wie ein Gesetzentwurf aus dem Hause Hercules/Sachs.

Auch wenn wir auch mit unseren Saxonetten und Spartamets durch die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung einige Privilegien genießen, so unterliegen wir im übrigen den Regelungen der Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung (seit März 2007 abgelöst durch die FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Habe eben versucht, die ursprüngliche Fassung von 1987 zu googlen. Dabei war ich leider nicht erfolgreich. Kann mir jemand helfen (Link)?

Grüße - Dieter
panfred

Re: die Saxonette und die Rennleitung

Beitrag von panfred »

Moin,

Gesetze sind ja meiner Ansicht nach überschätzt. Sie gelten immer nur solange ein Scherge hinguckt und kein Auge zudrückt für die, die sich kontrollieren lassen und lassen müssen.
Wir werden von Juristen und Beamten regiert, also bedenkt eventuelle Zweifel an meinen Worten doppelt.
Aktuelle Versuche, offene Systeme mit geschlossenen abzubilden, aka Gesetze, liefert http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html
gruesse
arnd
DiDi
Beiträge: 2095
Registriert: Montag 20. Oktober 2008, 19:27
Wohnort: 42 Remscheid

Re: die Saxonette und die Rennleitung

Beitrag von DiDi »

An einem Frühsommerabend gegen 21,00 Uhr ,

ein Policewagen der mir entgegen kam ,mußte Irgend eine Eingebung gehabt haben ,jedenfalls wendete der um hinter mir her zukommen ,
200m weiter vor meinem zu Hause, hüpfte der Beamte auf der AlleinFahrt aus seinem SteuerzahlerVolksauto ,

was er Quasi als Kommunikationseinstiegs sehen wollte ,war mein Versicherungsnachweis,den hatte zu dieser Zeit noch in meiner Werkzeugdose an meiner Classic in Verwahrung ,
der Haupt Grund seines Pflichtbewussten handelns war aber der ,das der Beamte mir mit Seiner Taschenlampe in die Augen
leuchtete um meinen Alkoholpegel zu erahnen ,
dies bezüglich konnte er zum Glück nicht fündig werden ,
mir war dann schon klar das der Gesetzeshüter keine weiter Interesse an mir und meinem Gefährt hatte ,

somit konnte ich mir dann die Frage nicht verkneifen ,ob er denn garnicht wissen wollte das ich der wahre Besitzers dieses
Fahrzeugs bin ,
nach dem wir dann herausgearbeitet hatten ,den Versicherungsschein lieber am Mann zu verwahren ,
war die kontrolle beendet ,

Fazit :
Reine Alkohol-Kontrolle

Gruß Didi
Für den inneren Schweinehund gibt es eine Erklärung aus der Evolution ; er muss uns zugelaufen sein .
steppenwolf_66

Re: die Saxonette und die Rennleitung

Beitrag von steppenwolf_66 »

I love the police...
Benutzeravatar
Dieter-K
Beiträge: 4819
Registriert: Freitag 17. Oktober 2008, 22:26
Wohnort: Gelsenkirchen, Ruhrgebiet

Re: die Saxonette und die Rennleitung

Beitrag von Dieter-K »

Hallo Steppenwolf,
von mir ein fast vorbehaltloses :thumbsup: .
Alle 1,5 Jahre ein Miniknöllchen, dle letzten Punkte habe ich 2003 geschossen.
Ich kann nicht klagen - Dieter
panfred

Re: die Saxonette und die Rennleitung

Beitrag von panfred »

Och, nett sind die zu mir seit ich alt bin auch. Bloß habe ich nicht vergessen, wie es früher war. Das mit der 5. Kontrolle, die ohne Führerschein und Papiere durchging schätze ich aber trotzdem. :cool:
love and peace
panfred
Antworten